Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat bei der bayerischen Fachtagung für Personenstandswesen des Fachverbands der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten die klare Haltung der Staatsregierung zum Umgang mit so genannten Kinderehen bekräftigt. Herrmann sagte zu den Delegierten des Fachverbands: [Read more…]
StMJ: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen tritt in Kraft
Justizminister Bausback: „Bayerischer Vorschlag ist Gesetz / Klares Signal: In Deutschland ist kein Platz für Kinderehen / Kindeswohl steht an erster Stelle!“ Weiterlesen
StMJ: Bundesrat stellt sich hinter die Nichtigkeitslösung bei der Kinderehe
Der Bundesrat hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen beraten. Änderungsanträge zur Einführung einer Aufhebungslösung fanden dabei keine Mehrheit. Weiterlesen
Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 12. Mai 2017
Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Besserer Schutz für Polizei und Rettungskräfte beim Einsatz für die Allgemeinheit / Kinderehen sind mit dem Kindeswohl unvereinbar / Heimliches Filmen im Gerichtssaal muss künftig strafbar sein“ Weiterlesen
StMJ: Verbot von Kinderehen im Bundesrat
Der Bundesrat berät morgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der dieses Thema überhaupt erst auf die politische Agenda gesetzt hat, zu diesem Anlass: „Im Ausland geschlossene Kinderehen von unter 16‑Jährigen sollen von Anfang an null und nichtig sein. Weiterlesen
Staatskanzlei: Ministerrat legt Position der Staatsregierung für Bundesrat am 12.05.2017 fest
Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Kinderehen müssen von Anfang an null und nichtig sein / Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte härter bestrafen / Heimliches Filmen im Gerichtssaal unter Strafe stellen“ Weiterlesen
Bundestag: Erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Kinderehen
Der Deutsche Bundestag hat auf seiner 232. Sitzung am 28.04.2017 in Erster Beratung den o.g. Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD behandelt (das Kabinett hatte einen gleichlautenden Gesetzentwurf am 05.04.2017 beschlossen und dem Bundesrat zur Behandlung zugeleitet, dessen erster Durchgang für die 957. Sitzung am 12.05.2017 terminiert ist). Der Gesetzentwurf legt das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre fest. Eine unter Verstoß gegen die Ehemündigkeitsbestimmungen geschlossene Ehe ist aufhebbar, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr bereits vollendet hatte. Weiterlesen
BMJV: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
Das Kabinett hat am 05.04.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Mit dem Entwurf wird im Interesse des Kindeswohls das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt. Eine unter Verstoß gegen die Ehemündigkeitsbestimmungen geschlossene Ehe ist aufhebbar, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr bereits vollendet hatte. Die Aufhebung hat grundsätzlich immer zu erfolgen. Weiterlesen
BMJV: Koalitionsausschuss einigt sich auf Gesetzentwurf zum Verbot von Kinderehen
Wie auf der Website des BMJV zu erfahren ist, hat sich der Koalitionsausschuss auf einen Gesetzentwurf zum Verbot von Kinderehen geeinigt. Dieser solle möglichst noch in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Weiterlesen
Landtag: Kinderkommission des Bayerischen Landtags begrüßt Verbot der Kinderehen
Die Kinderkommission des Bayerischen Landtags begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf einen Gesetzesentwurf zum Verbot der Kinderehen in Deutschland. Tanja Schorer-Dremel, Doris Rauscher, Gabi Schmidt und Gisela Sengl hoffen, dass der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene nun schnellstmöglich abgeschlossen werden kann. Jede weitere Verzögerung würde eine Gefahr für das Kindeswohl der Betroffenen darstellen. Weiterlesen
StMJ: Verbot von Kinderehen in Deutschland – Bausback fordert auf der Justizministerkonferenz schnelle und klare Lösung für bestmöglichen Kinder- und Jugendschutz
Die Justizministerkonferenz hat sich heute in Berlin mit dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zum Umgang des deutschen Rechts mit Kinderehen befasst. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback nach Abschluss der Konferenz: „Kinderehen sind mit unseren Werten nicht vereinbar. Wenn zum Beispiel ein 14- oder 15-jähriges Mädchen mit einem älteren Mann verheiratet wird, dann muss das in unserem Land von Anfang an null und nichtig sein! Auf dieser Linie brauchen wir eine schnelle und klare Lösung für bestmöglichen Kinder- und Jugendschutz!“ Bausback begrüßt deshalb, dass auch der Bundesjustizminister heute angekündigt hat, jedenfalls für Mädchen unter 16 Jahren diese Linie zu übernehmen. Weiterlesen
StMJ: Verbot von Kinderehen in Deutschland
Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister befasst sich an diesem Donnerstag unter anderem mit dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsvorhabens zum Umgang des deutschen Rechts mit Minderjährigenehen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback im Vorfeld der Konferenz: „Seit Beginn der Diskussion in diesem Frühjahr steht für mich außer Frage: Der verfassungsrechtlich fest verankerte Kinder- und Jugendschutz erfordert eine klare Lösung: Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen, die im Ausland geschlossen wurden, sind in unserem Land von Anfang an null und nichtig. Weiterlesen
StMAS: Kinderehen – Familienministerin Müller: „Für Kinder in Bayern gilt: zuerst heranwachsen, dann heiraten!“
„Ein Kind sein zu können, heranzuwachsen, ein eigenständiger junger Mensch zu werden, der selbst entscheidet – auch und gerade bei der Wahl seines Partners – das ist eines der wichtigsten Privilegien unserer Gesellschaft.“ Mit diesem Statement distanziert sich Bayerns Familienministerin Emilia Müller von Gedankenspielen, Kinderehen in Deutschland in Teilen oder ganz zu erlauben. Weiterlesen
StMJ: Bayerns Justizminister Bausback mahnt klares Signal gegen Kinderehen an
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert eine gesetzliche Regelung, nach der Kinderehen künftig nicht nur aufhebbar, sondern von Anfang an nichtig sind. „Das schützt das Kindeswohl am besten und ist – auch nach außen – das klarste Signal gegen Kinderehen“, so Bausback. Weiterlesen