Das Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen v. 24.07.2017 wurde am 31.07.2017 verkündet (GVBl. S. 388). Es tritt am 01.08.2017 in Kraft und bringt Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Das Gesetz bringt insbesondere die Einführung einer neuen Gefahrenkategorie: Mit der Figur der „drohenden Gefahr“ werden gem. Art. 11 Abs. 3 PAG polizeiliche Eingriffsbefugnisse vorverlagert, diese sind mithin nicht erst bei vorliegen einer „konkreten Gefahr“ gegeben. Des Weiteren wurde mit einem neuen Art. 32a PAG die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) auch im Bereich der Gefahrenabwehr geschaffen. Darüber hinaus wurde die gesetzlich normierte Höchstdauer des Präventivgewahrsams aufgehoben (Art. 20 PAG). Nicht zuletzt sieht ein neuer Abs. 1a in Art. 34a PAG die Möglichkeit der Quellen-TKÜ vor. Schließlich wird die Höchstspeicherfrist bei offenen Bild- und Tonaufzeichnungen nach Art. 32 PAG sowie Art. 21a BayDSG wieder auf drei Monate erhöht (bisher drei Wochen). Weiterlesen
Landtag: Innenausschuss – Anhörung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen
Um gefährliche Personen im Freistaat künftig effektiver überwachen zu können, hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen im Polizeiaufgabengesetz und im Bayerischen Datenschutzgesetz vorsieht. In einer Anhörung des Ausschusses für Kommunale Aufgaben, Innere Sicherheit und Sport haben die Abgeordneten diesen Entwurf mit Rechtsexperten diskutiert. Weiterlesen
Landtag: Expertenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen zeichnet sich ab
Zu o.g. Gesetzentwurf zeichnet sich eine Expertenanhörung ab. Zwar empfiehlt der federführende Innenausschuss, den entsprechenden Antrag (Bündnis 90/Die Grünen) v. 29.03.2017 auf Durchführung selbiger im Innenausschuss abzulehnen, wie aus der vorläufigen Beschlussempfehlung v. 05.04.2017 hervorgeht. Auf Antrag der Mitglieder aus den Fraktionen von CSU, SPD und FREIEN WÄHLERN wurde jedoch einstimmig beschlossen, gemeinsam mit dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen eine solche Anhörung durchzuführen. Weiterlesen
StMI: Kabinett beschließt Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für mehr polizeiliche Befugnisse zur Abwehr von Terrorgefahren
Stärkere Überwachung von Gefährdern – Einführung der elektronischen Fußfessel – Längerer Präventivgewahrsam möglich Weiterlesen
Bayerischer Richterverein: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen
Extremistische Gewalttaten und Terrorbedrohung haben im Laufe des vergangenen Jahres die Bundesrepublik Deutschland erschüttert. Die Erkenntnisse der Polizeibehörden und die Strafverfolgungsstatistiken zeigen, dass der innere Friede und die innere Sicherheit nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung, sondern auch real heute mehr denn je gefährdet sind. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, seitens des Gesetzgebers nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie diese Bedrohungen für den Staat und seine Bürger möglichst effektiv auch durch Gesetzesänderungen sowohl im Bereich der Prävention als auch der Repression bekämpft werden können. Es liegt nahe, dass hierbei insbesondere geprüft werden muss, in welcher Weise das bestehende Instrumentarium polizeilicher Präventivmaßnahmen ausgeweitet werden kann, um terroristischen und extremistischen Gefahren frühzeitig zu begegnen und die Begehung von Straftaten soweit möglich zu unterbinden. Weiterlesen
Der Gesetzentwurf zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen – Wider rechtsstaatliche Kernsätze des Polizeirechts
von Dr. Martin Heidebach, Ludwig-Maximilians-Universität München
Zwei der rechtsstaatlichen Kernsätze des Polizeirechts lauten: Der Schluss von der Aufgabe auf die Befugnis ist unzulässig und Eingriffe in die Grundrechte der Bürger erfordern (zumindest im Regelfall) eine konkrete Gefahr. Wird der vom 21.02.2017 datierende Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Polizeirechts Gesetz, dann gelten diese beiden Kernsätze in Bayern nicht mehr. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet, dass polizeiliche Präventivhaft künftig zeitlich unbegrenzt angeordnet werden kann. Im Folgenden werden besagte grundlegende Reformen des bayerischen Polizeirechts kurz vorgestellt. Anschließend wird begründet, weshalb der Gesetzesvorschlag gegen Grundgesetz und EMRK verstößt. Weiterlesen
Der Gesetzentwurf zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen – Gelungen mit Einschränkungen
von Stefan Brodmerkel, Universität Bayreuth
Angesichts neuer Bedrohungslagen durch den internationalen Terrorismus, die sich in Deutschland zuletzt in dem Anschlag am Breitscheidtplatz in Berlin im Dezember 2016 in tragischer Weise konkretisierten, erscheint es notwendig, dass auch der Landespolizei Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, mit deren Hilfe sie einerseits Personen, die als besonders gefährlich eingestuft werden, effektiv überwachen kann und andererseits bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr sich potentiell zur Gefahr auswachsende Kausalverläufe unterbinden kann. Die bayerische Staatsregierung hat hierzu in einem Gesetzentwurf einige Vorschläge gemacht, die im Wesentlichen in das PAG aufgenommen werden sollen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen des PAG, wie sie momentan geplant sind, in der gebotenen Kürze erörtert und, soweit es angezeigt ist, kurz einer kritischen Würdigung unterzogen. Er versteht sich damit als Diskussionsbeitrag aus Sicht der Wissenschaft zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Dieses befindet sich momentan in der Verbandsanhörung, es kann also noch zu Änderungen bis zum endgültigen Gesetzentwurf kommen, wie er dann in den Landtag eingebracht wird. Weiterlesen
Datenschutzbeauftragter: Geplantes Gesetz zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen schießt über das Ziel hinaus – Freiheitsrechte von „Normalbürgern“ sind gefährdet
Auf Grund der islamistischen Anschläge in Deutschland im letzten Jahr hat der Ministerrat am 21.02.2017 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur effektiven Überwachung gefährlicher Personen auf den Weg zu bringen. Zu diesem Gesetzentwurf, der u.a. auch Regelungen zur Einführung einer elektronischen „Fußfessel“ enthält, habe ich mich gegenüber der Bayerischen Staatsregierung kritisch geäußert. Weiterlesen
Staatskanzlei: Ministerrat bringt Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen auf den Weg
Landesgesetzliche Grundlage für elektronische Fußfessel bei terroristischen Gefährdern / Speicherung von Videoaufzeichnungen künftig zwei Monate statt nur drei Wochen möglich / Innenminister Joachim Herrmann: „Das stärkt die Sicherheit und Ordnung in Bayern wie auch das Sicherheitsgefühl der Menschen“ Weiterlesen
Staatskanzlei: Bayerisches Sofortprogramm Innere Sicherheit [Änderung PAG und BayDSG angekündigt]
Innenminister Joachim Herrmann: „Andere reden, wir handeln“ / Änderung des Polizeiaufgabengesetzes für engere Überwachung von Gefährdern/ Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Ausbau der Staatsschutzabteilungen der Staatsanwaltschaften sowie kombinierte Straf- und Abschiebungshaft in Passau“ / Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Auch der Bund muss Weichen für mehr Sicherheit stellen“ Weiterlesen