Der Bundesrat hat auf seiner 958. Plenarsitzung v. 02.06.2017 o.g. Gesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz soll die Nutzung der eID-Funktion gefördert und bei Inanspruchnahme der Online-Dienstleistungen von Behörden oder Unternehmen Betrug und Identitätsdiebstahl entgegengewirkt werden. Zu diesem Zweck soll der Personalausweis drei neue elektronische Funktionen in sich vereinen: biometrische Funktionen (digitales Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), optional einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur. Die eID-Funktion wird künftig automatisch und dauerhaft aktiviert. Weiterlesen
BMI: Europaweite Nutzung der deutschen Online-Ausweisfunktion kommt
Für den digitalen EU-Binnenmarkt ist die gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierungsmittel der Mitgliedstaaten eine entscheidende Voraussetzung. Diese Anerkennung ist in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) geregelt. Gemäß Art. 9 eIDAS Verordnung hat die Bundesrepublik Deutschland in dieser Woche die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises des deutschen Personalausweises und elektronischen Aufenthaltstitels eingeleitet. Weiterlesen