Das Kabinett hat heute die Novelle der Grenzüberschreitenden Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) verabschiedet. Damit werden die Anforderungen des EEG 2017 umgesetzt, wonach Ausschreibungen für erneuerbare Energien im Umfang von 5% der jährlich zu installierenden Leistung (ca. 300 Megawatt) für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet werden sollen. Dies geht auf eine Einigung mit der Europäischen Kommission im Rahmen des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Erneuerbare-Energien-Gesetz zurück. Weiterlesen