Das o.g. Gesetz v. 27.04.2020 wurde am 30.04.2020 verkündet (GVBl. S. 238). Es ändert das Haushaltsgesetz 2019/2020 (HG 2019/2020) und tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft. Inhaltlich wird der Sonderfonds „Corona-Pandemie“ um 10 Mrd. € aufgestockt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde auch eine weitere Erhöhung der globalen Rückbürgschaft des Freistaates Bayern gegenüber der LfA Förderbank Bayern beschlossen (auf nunmehr € 12 Mrd. sttt wie urspünglich geplant auf € 2 Mrd.). Diese zusätzliche Erhöhung des Garantierahmens für die LfA Förderbank Bayern sollte aber nicht zu einem höheren Gesamtrahmen für Risikoübernahmen von Seiten des Freistaates im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie führen. Deshalb wurde parallel im Entwurf des BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetzes der dort geplante Garantierahmen um € 10 Mrd. auf dann € 26 Mrd. Euro herabgesetzt (vgl. Art. 7 Abs. 1 BayGoG). Weiterlesen
GVBl (6/2020): Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 – NHG 2019/2020) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 19.03.2020 wurde am 23.03.2020 verkündet (GVBl. S. 153). Neben Änderungen des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (betr. u.a. Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie, Fragen des Personalübergangs auf eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen und Stellenhebungen an Grund- und Mittelschulen) bringt das Gesetz auch Änderungen des Kostengesetzes (KG), des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG), des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) und des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021. Weiterlesen
GVBl. (9/2019): Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020) verkündet
Das o.g. Gesetz v. 24.05.2019 wurde am 31.05.2019 verkündet (GVBl. S. 266). Es bringt Änderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG), Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG), Bayerischen Familiengeldgesetzes (BayFamGG), Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG), des Spielbankgesetzes (SpielbG), Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) sowie des Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Das Gesetz tritt überwiegend rückwirkend ab dem 01.01.2019 in Kraft. Stichworte u.a.: Stellenansparung zur Ermöglichung der Lernzeitverlängerung am Gymnasium, Anrechnungsfreiheit des Familiengeldes, Anpassung der Zuschüsse zum Personalaufwand an privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen, Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit. Weiterlesen