von Stefan Brodmerkel, Universität Bayreuth
Angesichts neuer Bedrohungslagen durch den internationalen Terrorismus, die sich in Deutschland zuletzt in dem Anschlag am Breitscheidtplatz in Berlin im Dezember 2016 in tragischer Weise konkretisierten, erscheint es notwendig, dass auch der Landespolizei Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, mit deren Hilfe sie einerseits Personen, die als besonders gefährlich eingestuft werden, effektiv überwachen kann und andererseits bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr sich potentiell zur Gefahr auswachsende Kausalverläufe unterbinden kann. Die bayerische Staatsregierung hat hierzu in einem Gesetzentwurf einige Vorschläge gemacht, die im Wesentlichen in das PAG aufgenommen werden sollen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen des PAG, wie sie momentan geplant sind, in der gebotenen Kürze erörtert und, soweit es angezeigt ist, kurz einer kritischen Würdigung unterzogen. Er versteht sich damit als Diskussionsbeitrag aus Sicht der Wissenschaft zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Dieses befindet sich momentan in der Verbandsanhörung, es kann also noch zu Änderungen bis zum endgültigen Gesetzentwurf kommen, wie er dann in den Landtag eingebracht wird. Weiterlesen