von Dr. Martin Heidebach, Ludwig-Maximilians-Universität München
Zwei der rechtsstaatlichen Kernsätze des Polizeirechts lauten: Der Schluss von der Aufgabe auf die Befugnis ist unzulässig und Eingriffe in die Grundrechte der Bürger erfordern (zumindest im Regelfall) eine konkrete Gefahr. Wird der vom 21.02.2017 datierende Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Polizeirechts Gesetz, dann gelten diese beiden Kernsätze in Bayern nicht mehr. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet, dass polizeiliche Präventivhaft künftig zeitlich unbegrenzt angeordnet werden kann. Im Folgenden werden besagte grundlegende Reformen des bayerischen Polizeirechts kurz vorgestellt. Anschließend wird begründet, weshalb der Gesetzesvorschlag gegen Grundgesetz und EMRK verstößt. Weiterlesen