Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften v. 24.07.2013 wurde am 31.07.2013 verkündet. Es tritt im Wesentlichen am 01.08.2013 in Kraft. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze im BayBeamtVG Weiterlesen