Das Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern (Pflegendenvereinigungsgesetz – PfleVG) v. 24.04.2017 wurde am 28.04.2017 verkündet (GVBl. S. 78). Es tritt am 01.05.2017 in Kraft. Nach Art. 7 PfleVG bestellt das StMGP bis 01.11.2017 einen Gründungsausschuss mit 25 Mitgliedern, wobei die Vorschläge der Berufsverbände und Vereinigungen, die die Interessen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege in Bayern vertreten, berücksichtigt werden. Der Gründungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen vorläufigen Vorstand und beschließt eine vorläufige Hauptsatzung. Weiterlesen