Extremistische Gewalttaten und Terrorbedrohung haben im Laufe des vergangenen Jahres die Bundesrepublik Deutschland erschüttert. Die Erkenntnisse der Polizeibehörden und die Strafverfolgungsstatistiken zeigen, dass der innere Friede und die innere Sicherheit nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung, sondern auch real heute mehr denn je gefährdet sind. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, seitens des Gesetzgebers nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie diese Bedrohungen für den Staat und seine Bürger möglichst effektiv auch durch Gesetzesänderungen sowohl im Bereich der Prävention als auch der Repression bekämpft werden können. Es liegt nahe, dass hierbei insbesondere geprüft werden muss, in welcher Weise das bestehende Instrumentarium polizeilicher Präventivmaßnahmen ausgeweitet werden kann, um terroristischen und extremistischen Gefahren frühzeitig zu begegnen und die Begehung von Straftaten soweit möglich zu unterbinden. Weiterlesen
Der Gesetzentwurf zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen – Wider rechtsstaatliche Kernsätze des Polizeirechts
von Dr. Martin Heidebach, Ludwig-Maximilians-Universität München
Zwei der rechtsstaatlichen Kernsätze des Polizeirechts lauten: Der Schluss von der Aufgabe auf die Befugnis ist unzulässig und Eingriffe in die Grundrechte der Bürger erfordern (zumindest im Regelfall) eine konkrete Gefahr. Wird der vom 21.02.2017 datierende Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Polizeirechts Gesetz, dann gelten diese beiden Kernsätze in Bayern nicht mehr. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet, dass polizeiliche Präventivhaft künftig zeitlich unbegrenzt angeordnet werden kann. Im Folgenden werden besagte grundlegende Reformen des bayerischen Polizeirechts kurz vorgestellt. Anschließend wird begründet, weshalb der Gesetzesvorschlag gegen Grundgesetz und EMRK verstößt. Weiterlesen
Der Gesetzentwurf zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen – Gelungen mit Einschränkungen
von Stefan Brodmerkel, Universität Bayreuth
Angesichts neuer Bedrohungslagen durch den internationalen Terrorismus, die sich in Deutschland zuletzt in dem Anschlag am Breitscheidtplatz in Berlin im Dezember 2016 in tragischer Weise konkretisierten, erscheint es notwendig, dass auch der Landespolizei Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, mit deren Hilfe sie einerseits Personen, die als besonders gefährlich eingestuft werden, effektiv überwachen kann und andererseits bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr sich potentiell zur Gefahr auswachsende Kausalverläufe unterbinden kann. Die bayerische Staatsregierung hat hierzu in einem Gesetzentwurf einige Vorschläge gemacht, die im Wesentlichen in das PAG aufgenommen werden sollen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen des PAG, wie sie momentan geplant sind, in der gebotenen Kürze erörtert und, soweit es angezeigt ist, kurz einer kritischen Würdigung unterzogen. Er versteht sich damit als Diskussionsbeitrag aus Sicht der Wissenschaft zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Dieses befindet sich momentan in der Verbandsanhörung, es kann also noch zu Änderungen bis zum endgültigen Gesetzentwurf kommen, wie er dann in den Landtag eingebracht wird. Weiterlesen