Demnach sollte die allgemeine Regelung des Verleihrechts Anwendung finden, die u. a. eine angemessene Vergütung der Urheber im Rahmen der für das öffentliche Verleihwesen geltenden Ausnahme vorsieht Weiterlesen
Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)
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