Nach § 10 Dienstwohnungsverordnung (DWV), zuletzt geändert durch Verordnung v. 10.03.2014, veranlasst der Dienstwohnungsinhaber Schönheits- und Kleinreparaturen auf eigene Kosten. Das Nähere wird nunmehr durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen, für Weiterlesen