Der Bundesrat hat auf seiner 958. Plenarsitzung v. 02.06.2017 o.g. Gesetz zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet zwei unterschiedliche Regelungsbereiche: zum einen die Förderung von Radschnellwegen, zum anderen die Fortschreibung der Vorhabenliste in der Anlage zu § 17e Abs. 1 FStrG, die für bestimmte Bundesfernstraßenvorhaben das BVerwG als erste und einzige Gerichtsinstanz für sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Bundesfernstraßenvorhaben betreffen, festlegt. Weiterlesen