Das o.g. Gesetz v. 24.07.2018 wurde am 31.07.2018 verkündet (GVBl. S. 583). Es tritt teilweise am 01.08.2018 in Kraft, teilweise später. Das UnterbrG tritt mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft. In formeller Hinsicht bemerkenswert und Indiz, welch große Bedeutung diesem Gesetz beigemessen wird, ist die Tatsache, dass es eine Präambel erhält. Weiterlesen
Bayerischer Bezirketag: Urteil des BVerfG zu Fixierungsmaßnahmen – Präsident Mederer: „Rechtssicherheit für Patienten und Mitarbeiter“
Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, befürwortet das Urteil des BVerfG vom 24. Juli 2018 zu Fixierungsmaßnahmen von öffentlich-rechtlich untergebrachten Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen. [Read more…]
BVerfG: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs: Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage muss hinreichend bestimmt sein und den materiellen und verfahrensmäßigen Anforderungen genügen. Bei einer nicht nur kurzfristigen Fixierung handelt es sich um eine Freiheitsentziehung, für die Art. 104 Abs. 2 GG den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung vorsieht. Aufgrund ihrer besonderen Eingriffsintensität ist die nicht nur kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bereits bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses als eigenständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren, die den Richtervorbehalt abermals auslöst, von einer richterlichen Unterbringungsanordnung also nicht gedeckt ist. Aus Art. 104 Abs. 2 Satz 4 GG folgt ein Regelungsauftrag an den Gesetzgeber, verfahrensrechtliche Bestimmungen für die richterliche Anordnung freiheitsentziehender Fixierungen zu treffen. Weiterlesen
BVerfG: Urteilsverkündung in Sachen „Fixierung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung“ am 24.07.2018
Der Zweite Senat des BVerfG wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 30. und 31. Januar 2018 (siehe Pressemitteilung Nr. 107 v. 01.12.2017) am Dienstag, 24.07.2018, um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des BVerfG, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden. Weiterlesen
GVBl (8/2015): Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) verkündet
Das Gesetz über dem Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) v. 17.07.2015 wurde am 24.07.2015 verkündet (GVBl S. 222). Es tritt am 01.08.2015 in Kraft. Der 7. Abschnitt des UnterbrG, der bislang den Maßregelvollzug punktuell normierte, wird Weiterlesen
Landtag: Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) beschlossen
Der Bayerische Landtag hat auf seiner 49. Plenarsitzung am 08.07.2015 o.g. Gesetz beschlossen und dabei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Änderungen zugestimmt. Es wurden die Änderungen beschlossen, die der federführende Ausschuss bzw. der endberatende Ausschuss in der Beschlussempfehlung mit Bericht formuliert hatte. Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/4944 v. 19.01.2015). Dieser regelt den Vollzug der Unterbringung von Personen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt auf Grund einer strafgerichtlichen Entscheidung (§ 61 Nrn. 1 und 2 StGB) und somit einen Teilbereich des „unterbringungsmäßigen“ Weiterlesen
GVBl (13/2014): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (BaySvVollzG) verkündet
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes v. 25. Juli 2014 wurde am 31.07.2014 verkündet. Es tritt am 1. August 2014 in Kraft. Verschiedene andere gesetzliche Regelungen treten mit Ablauf des 31. Juli 2014 außer Kraft, darunter Art. 28a, 31 Abs. 2 Unterbringungsgesetz (UnterbrG). Weiterlesen
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (BaySvVollzG) eingebracht
Der Gesetzentwurf betrifft den Vollzug der Therapieunterbringung. Dieser ist bislang in Art. 28a Unterbringungsgesetz (UnterbrG) geregelt. Art. 28a UnterbrG tritt jedoch mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft. Das BVerfG hat wiederholt festgestellt, dass der Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen Weiterlesen