Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Entscheidungen des VG Gießen und des Hessischen VGH in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot teilweise stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verfügung der Stadt Gießen insoweit wiederhergestellt, als danach die von dem Beschwerdeführer für den 16. und 17. April 2020 angemeldeten Versammlungen verboten wurden. Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand. Die Stadt Gießen hat, wie die Kammer ausdrücklich entschieden hat, Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut darüber zu entscheiden, ob die Durchführung der vorgenannten Versammlungen von bestimmten Auflagen abhängig gemacht oder verboten wird. Weiterlesen
Corona-Pandemie – Versammlungsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BayIfSMV auf Grund einer Entscheidung des BayVGH erteilt
Wie diesem Blog heute bekannt wurde, hat die Landeshauptstadt München im Wege einer kurzfristigen Neubescheidung eine Ausnahmegenehmigung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BayIfSMV erteilt. Dabei ging es um die Genehmigung einer Versammlung unter freiem Himmel mit maximal 10 namentlich bekannten Teilnehmern am 09.04.2020 zwischen 16 und 19 Uhr am östlichen Isarufer südlich der Wittelsbacherbrücke und nördlich der Braunauer Eisenbahnbrücke in München zum Thema ‚Versammlungsfreiheit auch während der Corona-Krise schützen‘. Dies hatte die Stadt zunächt abgelehnt und war hierin durch den Beschluss des VG München v. 09.04.2020 (M 26 E 20.1506) mit Blick auf die infektionsschutzrechtliche Gefahrenlage bestätigt worden. Zwei in diesem Zusammenhang beim BVerfG gestellte Eilanträge scheiterten. Jedoch hatte die gegen den Beschluss des VG München erhobene Beschwerde zum BayVGH (20 CE 20.755) teilweise Erfolg: Zwar habe der Antragsteller keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (keine Ermessensreduktion auf Null); er habe jedoch einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung und das VG München habe in dem angefochtenen Beschluss dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht ausreichend Rechnung getragen. [Read more…]
VG Ansbach: Corona-Maßnahmen – Keine Ausnahme für Versammlung zum Bücherlesen am Ostersonntag
Die 30. Kammer des VG Ansbach hat mit Beschluss vom 11.04.2020 den Eilantrag eines Privaten abgelehnt, der im Nürnberger Marienbergpark am Ostersonntag eine Versammlung abhalten wollte. Der Antragsteller beantragte eine Ausnahme von dem aufgrund § 1 der „Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie“ geltenden Versammlungsverbotes. Er beabsichtigte die Durchführung einer Versammlung am 12. April 2020 im Marienbergpark in Nürnberg. Die Versammlungsteilnehmer sollten in jeweils zwei Meter Abstand voneinander sitzen und ein Buch lesen. Als weitere Demonstrationsmittel seien Zollstock, Hinweisschilder und ein Megafon geplant. Nachdem die Stadt Nürnberg die Ausnahme versagt hat, ließ der Antragsteller durch seinen Anwalt Eilantrag stellen. Der Antragsteller poche auf sein Recht im Park Bücher lesen zu dürfen. Es sei grundsätzlich nicht beabsichtigt Außenstehende anzusprechen. Hinzukommende Außenstehende würden auf das Einhalten der Abstandsregeln hingewiesen und notfalls weggeschickt werden. [Read more…]
BVerfG: Corona-Pandemie – Eilanträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BayIfSMV (Durchführung einer Versammlung) abgelehnt
Mit Beschl. v. 09.04.2020 hat das BVerfG zwei Eilanträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BayIfSMV zur Durchführung einer Versammlung abgelehnt. Weiterlesen
BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung als „faktischer Leiter“ einer nicht angemeldeten Versammlung
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen, der aufgrund der tatsächlichen Ausübung der Leitungsfunktion bei einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel nach § 26 Nr. 2 VersammlG schuldig gesprochen worden war. Zur Begründung hat sie insbesondere angeführt, dass die Gesetzesauslegung der Fachgerichte, der zufolge auch der „faktische Leiter“ einer nicht angemeldeten Versammlung als tauglicher Täter nach § 26 Nr. 2 VersammlG angesehen werden kann, weder gegen das strafrechtliche Analogieverbot noch gegen das Schuldprinzip verstößt. Die Entscheidungen im konkreten Fall sind auch mit der Versammlungsfreiheit vereinbar, da der Gefahr einer – vom Gesetzgeber nicht gewollten – Sanktionierung der bloßen Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung durch eine restriktive Auslegung der Rechtsfigur des „faktischen Versammlungsleiters“ Rechnung getragen worden ist. Weiterlesen
BayVGH zu den Anforderungen an die Gefahrenprognose im Rahmen versammlungsrechtlicher Beschränkungen (Verbot von Parolen)
Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 10.07.2018 – 10 B 17.1996 / Schlagworte: Fortsetzungsfeststellungsklage; maßgeblicher Zeitpunkt; unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; Anforderungen an die Gefahrenprognose; Nachschieben von Gründen im Verwaltungsprozess; pflichtgemäße Ermessensausübung; Ermessensfehlgebrauch der Versammlungsbehörde; Ergänzung der Ermessenserwägungen im Verwaltungsprozess / Landesrechtliche Normen: BayVersG
mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern Weiterlesen
VG Ansbach: Versammlungsverbot für Emskirchen bleibt
Die 4. Kammer des VG Ansbach hat mit Beschluss vom 20.08.2018 einem Eilantrag gegen das Versammlungsverbot für das Gemeindegebiet Emskirchen (von Sonntag, 19.08.2018, 0:00 Uhr bis Dienstag, 21.08.2018, 12:00 Uhr) abgelehnt. Weiterlesen
VG Ansbach: Versammlung ohne Redeverbot
Die 4. Kammer des VG Ansbach hat mit Beschluss vom 16. August 2018 unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht Dr. Heinold einem Eilantrag im Zusammenhang mit Auflagen für eine Versammlung am 18. August 2018 in Nürnberg stattgegeben. Weiterlesen
BVerwG: Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor G8-Gipfel in Heiligendamm
Sachgebiete: Staats- und Verfassungsrecht; Polizei- und Sicherheitsrecht; Versammlungsrecht / BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 – 6 C 46.16 / Weitere Schlagworte: Versammlungsfreiheit; Vorwirkung der Versammlungsfreiheit; Eingriff; faktischer Eingriff; einschüchternde oder abschreckende Wirkung; Beeinflussung der Willensbildung; Maßstab; unangekündigter Tiefflug; Amtshilfe der Bundeswehr für Polizei; Gefahrerforschungsmaßnahme; Einsatz der Streitkräfte im Innern Weiterlesen
BVerwG: Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor G8-Gipfel in Heiligendamm bedarf weiterer Aufklärung
Ob der Überflug des sog. Camp Reddelich am 05.06.2007 durch ein Kampfflugzeug der Bundeswehr des Typs Tornado rechtswidrig war und Personen, die sich – wie die Kläger – zum Zeitpunkt des Überfluges in dem Camp aufhielten, in ihren Rechten verletzt hat, bedarf der weiteren Aufklärung. Deshalb hat das BVerwG in Leipzig die Urteile des OVG Mecklenburg-Vorpommern, mit denen es die Feststellungsklagen der Kläger abgewiesen hatte, aufgehoben und die Sachen an die Vorinstanz zurückverwiesen. Weiterlesen
BVerwG: Düsseldorfer „Licht-aus!“-Appell war rechtswidrig
Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, anlässlich einer Demonstration das Licht auszuschalten, das tatsächliche Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden sowie seine Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, waren rechtswidrig. Das hat das BVerwG in Leipzig heute entschieden. Weiterlesen
BVerfG: Erneuter Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung in Sachen „G-20-Protestcamp“ erfolglos
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG einen erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antragsteller wollte erreichen, dass das BVerfG der Versammlungsbehörde der Stadt Hamburg konkrete Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit von Infrastruktureinrichtungen für das geplante Protestcamp machen sollte. Weiterlesen
BVerfG: G20-Protestcamp muss vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellt werden, kann aber beschränkt werden
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG im Wege der einstweiligen Anordnung der Stadt Hamburg aufgegeben, über die Duldung des im Stadtpark geplanten Protestcamps versammlungsrechtlich zu entscheiden. Die Entscheidung der Kammer beruht auf einer Folgenabwägung. Nicht Gegenstand der Entscheidung ist die Frage, ob und wieweit das Protestcamp in Blick auf die öffentliche Sicherheit beschränkt oder möglicherweise auch untersagt werden kann. Weiterlesen
BVerfG: Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflage
Am Samstag, 03.06.2017, fand in Karlsruhe-Durlach eine Versammlung des Landesverbands Baden-Württemberg der Partei „DIE RECHTE“ statt. Im Vorfeld der Versammlung hatte die Versammlungsbehörde der Stadt Karlsruhe als Auflage Redeverbote für neun der ursprünglich vorgesehenen Redner ausgesprochen. Hiergegen wendete sich der Antragsteller – Mitglied im Bundesvorstand der Partei und zugleich stellvertretender Leiter der geplanten Versammlung – im Wege des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes. Weiterlesen
BayVGH: Versammlung innerhalb des befriedeten Bezirks um den Bayerischen Landtag
Sachgebiete: Versammlungsrecht; Polizei- und Sicherheitsrecht / BayVGH, Beschl. v. 12.04.2017 – 10 CE 17.751 / Weitere Schlagworte: Ausnahme vom generellen Verbot von Versammlungen innerhalb des befriedeten Bezirks; einstweilige Anordnung; Festsetzung von Auflagen oder Bedingungen durch das Gericht; Kunstfreiheit / Landesrechtliche Normen: BayVersG Weiterlesen
BVerfG: Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik von Verfassungs wegen eng zu verstehen. Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Annahme einer Schmähung hat wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und damit einer Verfassungsbeschwerde gegen die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beleidigung stattgegeben. Weiterlesen
BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten in Deutschland
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG eine vornehmlich gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim am 18.02.2017 in Oberhausen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar haben Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und können sich in ihrer amtlichen Eigenschaft auch nicht auf Grundrechte berufen. Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch bereits unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dargelegt hat, dass er selbst betroffen ist. Weiterlesen
BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Identitätsfeststellung und Freiheitsentziehung im Rahmen einer Versammlung
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die polizeiliche Identitätsfeststellung und die damit verbundene Freiheitsentziehung durch Einkesselung bei einer Demonstration in Frankfurt a.M. nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar erfordert der Verdacht einer Straftat eine hinreichend objektive Tatsachengrundlage und muss auf einen konkreten Versammlungsteilnehmer bezogen sein. Dies schließt allerdings nicht aus, dass auch gegen eine ganze Gruppe von Versammlungsteilnehmern polizeiliche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung getroffen werden, wenn sich aus deren Gesamtauftreten ein Verdacht auch gegenüber den einzelnen Mitgliedern der Gruppe ergibt und das Vorgehen die übrigen Versammlungsteilnehmer so weit wie möglich ausspart. Weiterlesen
BayVGH: Beschwerde von Pegida wegen Versammlungsbeschränkungen weitgehend erfolglos
Mit heutigem Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerde von Pegida München gegen einen Eilbeschluss des VG München vom 07.07.2016 überwiegend zurückgewiesen. In dem Eilverfahren wendet sich Pegida gegen den sofortigen Vollzug einer Reihe versammlungsrechtlicher Beschränkungen der Landeshauptstadt München vom 24.05.2016. Weiterlesen
BayVGH: Zur Rechtmäßigkeit örtlicher Beschränkungen regelmäßiger Versammlungen
Sachgebiet: Polizei- und Sicherheitsrecht; Versammlungsrecht / BayVGH, Beschl. v. 17.10.2016 – 10 CS 16.1468 / Weitere Schlagworte: „Montagsspaziergänge“; tägliche stationäre Versammlungen; Pegida; kollidierende Rechtsgüter Dritter / Landesrechtliche Normen: BayVersG Weiterlesen