Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hat mit Urteil vom 11. März 2015 (AN 11 K 14.00127) die Klage eines Soldaten auf Zeit (SaZ) gegen seine Entlassung aus der Bundeswehr abgewiesen. Anlass hierfür war, dass während seiner Dienstzeit bekannt geworden war, dass er entgegen seiner Angaben in einem vor der Einstellung ausgefüllten Fragebogen Weiterlesen