Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 09.07.2014 – AN 4 S 14.01115, AN 4 S 14.01117 und AN 4 S 14.01127 drei Anträge von Gastwirten aus der Gustavstraße auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Bescheide der Stadt Fürth abgelehnt, mit denen eine Sperrzeitverlängerung für die Gaststättenbetriebe der Antragsteller ausgesprochen worden ist. Weiterlesen