Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 12.09.2014 – AN 4 S 14.01456 in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung der Klage eines Grundstückseigentümers in der Gustavstraße in Fürth gegen einen Bescheid der Stadt Fürth angeordnet, soweit diese einem Gastwirt für seine gegenüber dem Anwesen des Antragstellers gelegene Freischankfläche die verdichtete Nutzung in der Nacht vom 19.9.2014 auf den 20.9.2014 über 22 Uhr hinaus genehmigt hat. Weiterlesen