Die 13. Kammer des VG Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 19.07.2017 der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben (vgl. Pressemitteilung vom 22.05.2017). Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für NO2 in der Umweltzone Stuttgart führen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung zum VGH Baden-Württemberg in Mannheim und die Sprungrevision zum BVerwG in Leipzig zugelassen. Diese können innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, eingelegt bzw. beantragt werden. Weiterlesen