Mit Urteil vom 14. April 2016 (W 3 K 14.438) hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg entschieden, dass das von der Stadt Würzburg verhängte Zutrittsverbot für Personen unter 16 Jahren zur LaserTag-Arena Würzburg nicht zu beanstanden ist. Hingegen hatte die Anordnung von Auflagen für 16- und 17-Jährige keinen Bestand. Weiterlesen