In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg mit Beschluss vom 14. Juli 2014 (W 6 S 14.485) entschieden, dass die vom Landratsamt Würzburg gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft mehrerer Wohngebäude in einer Stadtrandgemeinde angeordneten Maßnahmen zur Abwehr einer Legionellengefahr voraussichtlich nicht zu beanstanden sind. Allerdings Weiterlesen