Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in Bayern gegeben sind. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dies verneint und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 LWG vorgelegt. Der Verfassungsgerichtshof hat innerhalb von drei Monaten über die Vorlage, die heute eingegangen ist, zu entscheiden. Weiterlesen
StMI: Bayerisches Innenministerium legt Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ dem BayVerfGH vor
Das Bayerische Innenministerium hat heute das beantragte Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ dem BayVerfGH zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Dem Landesgesetzgeber fehlt für ein solches Gesetzgebungsvorhaben die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die insoweit beim Bund liegt. Weiterlesen
StMI: Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ beim Bayerischen Innenministerium beantragt
Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp“ wurde heute beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Gibt das Innenministerium dem Antrag statt, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls hat der BayVerfGH über die Zulassung zu entscheiden. [Read more…]
StMJ: Volksbegehren „6 Jahre Mietenstopp“ – Justizminister Eisenreich: „Bremsen des Mietpreisanstiegs wichtiges Anliegen / Mietenstopp durch Landesgesetz verfassungswidrig“
Die Initiatoren des Volksbegehrens „6 Jahre Mietenstopp“ haben heute das Ergebnis der Unterschriftensammlung vorgelegt. Kernforderung des Volksbegehrens ist, dass Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang unterbunden werden, es sei denn, die erhöhte Miete übersteigt nicht den Betrag von 80 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. Weiterlesen