Zugleich Anmerkung zur Entscheidung des BayVerfGH v. 15.02.2017 zum Volksbegehren „Nein zu CETA!“ (Vf. 60-IX-16)
von Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, München Weiterlesen
Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)
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by Klaus Kohnen
Zugleich Anmerkung zur Entscheidung des BayVerfGH v. 15.02.2017 zum Volksbegehren „Nein zu CETA!“ (Vf. 60-IX-16)
von Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, München Weiterlesen
by Klaus Kohnen
Sachgebiete: Staats- und Verfassungsrecht; Parlaments-, Wahl- und Parteienrecht / BayVerfGH, Entsch. v. 15.02.2017 – Vf 60-IX-16 / Weitere Schlagworte: Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU; Bindung der Staatsregierung durch Gesetz; landesrechtliche Weisung zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat; Zweifel an der Grundgesetzkonformität; Voraussetzung der Weisungsbefugnis / Sonstiges: Vgl. Entscheidungsanmerkung von Papier, Zur Grundgesetzkonformität landesrechtlicher Weisung für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat / Landesrechtliche Normen: BV Weiterlesen
by Klaus Kohnen
Entscheidung des BayVerfGH vom 15.02.2017 über die Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“ Weiterlesen
by Klaus Kohnen
Der BayVerfGH wird am Mittwoch, 15.02.2017, 10.30 Uhr, im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“ die Entscheidung verkünden. Weiterlesen
by Klaus Kohnen
Am Montag, 16.01.2017, findet um 10.30 Uhr im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, die mündliche Verhandlung über die Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“ statt. Weiterlesen
by Klaus Kohnen
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, durch das die Bayerische Staatsregierung verpflichtet werden soll, im Bundesrat gegen das Freihandelsabkommen CETA zu stimmen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat dies verneint und daher die Sache dem BayVerfGH zur Entscheidung gemäß Art. 64 LWG vorgelegt. Weiterlesen
by Klaus Kohnen
Das bayerische Innenministerium legte heute das beantragte Volksbegehren „Nein zu CETA!“ dem BayVerfGH zur Entscheidung vor. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nach der Bayerischen Verfassung nicht gegeben. Die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat zu verpflichten, gegen das Zustimmungsgesetz zu CETA zu stimmen, lässt die Bayerische Verfassung nicht zu. Eine mögliche Bindung der Staatsregierung käme nur in Betracht, wenn durch Bundesgesetz Gesetzgebungsrechte der Länder auf die Europäische Union übertragen würden. Das ist vorliegend aber nicht der Fall. Weiterlesen
by Klaus Kohnen
Die Antragsteller für das Volksbegehren „Nein zu CETA“ haben heute dem Innenministerium ihren Antrag auf Zulassung übergeben. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der BayVerfGH über die Zulassung entscheiden. Weiterlesen
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