Die Entscheidung v. 19. Juli 2019 (Vf. 41-IX-19) wurde am 06.08.2019 bekannt gemacht (GVBl. S. 518). Die Entscheidung betrifft den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“. Weiterlesen
Bayerischer Landkreistag: Bertelsmann-Studie und gescheitertes Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand“ lediglich neue Akte in einem unwürdigen Dauer-Drama
In den letzten 24 Stunden haben gleich zwei Ereignisse alle Akteure im Gesundheitswesen aufgeschreckt. Die Bertelsmann-Studie zur angeblichen Entbehrlichkeit kleinerer Krankenhäuser und das durch den BayVerfGH abgelehnte Volksbegehren zum Pflegenotstand. Den Präsidenten des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, überraschen diese Entwicklungen nicht mehr. Letzten Endes bestätigen sie die bayerischen Landrätinnen und Landräte bedauerlicherweise nur in ihrem dauernden Kampf für die Garantie einer flächendeckenden medizinischen Versorgung. Weiterlesen
Bayerischer Bezirketag: „Um dem Fachkräftemangel in unseren Krankenhäusern entgegenzuwirken, braucht es eine Aufwertung des Pflegeberufs“ – Zur Entscheidung des BayVerfGH
„Die bayerischen Bezirke, mit ihren über 60 Fachkrankenhäusern, Fachabteilungen und Tageskliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sowie somatischen Kliniken, spüren täglich die Auswirkungen des Fachkräftemangels“, so Bezirketagspräsident Franz Löffler. „Deshalb ist für uns das Ziel des Volksbegehrens ‚Stoppt den Pflegenotstand‘, eine angemessene Personalausstattung im Pflegebereich der Krankenhäuser sicherzustellen, durchaus zu unterstützen.“ Weiterlesen
StMI: Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ nicht zulässig – BayVerfGH bestätigt Rechtsauffassung des Innenministeriums
Der BayVerfGH hat die Zulassung des beantragten Volksbegehrens ‚Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern‘ abgelehnt. Er teilt damit die Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht gegeben sind. Insbesondere sind die begehrten Regelungen über die Bemessung des Pflegepersonals in Krankenhäusern mit Bundesrecht nicht vereinbar. Weiterlesen
BayVerfGH: Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ nicht zugelassen
I. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes gegeben sind. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens enthält vor allem Qualitätsanforderungen und Regelungen zur Bemessung des Pflegepersonals für den Bereich der stationären Krankenhausbehandlung sowie Vorgaben zur Personalbemessung und Qualifikation von Reinigungskräften. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens nach eigenen Angaben über 100.000 Unterschriften gesammelt; davon wurden Listen mit insgesamt 56.240 Unterschriften eingereicht. Die erforderliche Anzahl von 25.000 gültigen Unterschriften wurde damit beigebracht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz (LWG) vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können. Weiterlesen
BayVerfGH: Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ am 16.07.2019
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes gegeben sind. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens enthält vor allem Qualitätsanforderungen und Regelungen zur Bemessung des Pflegepersonals für den Bereich der stationären Krankenhausbehandlung sowie Vorgaben zur Personalbemessung und Qualifikation von Reinigungskräften. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens nach eigenen Angaben über 100.000 Unterschriften gesammelt; davon wurden Listen mit insgesamt 56.240 Unterschriften eingereicht. Die erforderliche Anzahl von 25.000 gültigen Unterschriften wurde damit beigebracht. Weiterlesen
BayVerfGH: Mündliche Verhandlung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ am 18.06.2019
Mündliche Verhandlung des BayVerfGH am Dienstag, 18. Juni 2019, 10.30 Uhr im Sitzungssaal 2.70/II, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, über die Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ Weiterlesen
StMI: Landtag bestätigt Haltung des Bayerischen Innenministeriums zum Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“
Das Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ erfüllt auch nach Ansicht des Bayerischen Landtags nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. „Damit bestärkt der Landtag die Auffassung des Innenministeriums„, so Herrmann. Auch das Hamburgische Verfassungsgericht hat ein in Hamburg beantragtes Volksbegehren nicht zugelassen, das weitgehend auch dem in Bayern entspricht. Grund ist unter anderem die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder für Regelungen zur Mindestausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal. [Read more…]
Hamburgisches Verfassungsgericht: Das „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand – für ein Hamburger Gesetz für mehr Personal und gute Versorgung im Krankenhaus“ darf nicht durchgeführt werden
Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht mit Urteil vom 7. Mai 2019 entschieden. Das Volksbegehren verstoße gegen das sog. Koppelungsverbot, denn mit den vorgeschlagenen Änderungen würden unterschiedliche Regelungsgegenstände – Pflege und Reinigung in Krankenhäusern – miteinander verknüpft und zur Abstimmung gestellt, obwohl sie nicht notwendig inhaltlich zusammenhingen. Zudem könnten die vorgeschlagenen Personaluntergrenzen im Bereich der Pflege nicht in einem Landesgesetz geregelt werden. Zuständig wäre der Bund, der die Pflegepersonalausstattung in Krankenhäusern im Sozialversicherungsrecht abschließend geregelt habe. Weil das Volksbegehren damit sein Kernanliegen nicht erreichen könne, sei es auch nicht teilweise, d.h. beschränkt auf die verbleibenden Regelungsvorschläge zum Reinigungspersonal und den Hygienestandards, durchzuführen. Die Entscheidung des Gerichts ist einstimmig ergangen. Weiterlesen
BayVerfGH: Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ – zur Vorlage des StMI
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Einführung von Regelungen über die Bemessung des Bedarfs an Pflegepersonal im Bereich der stationären Krankenhausbehandlung und zu den Folgen ihrer Nichtbeachtung gegeben sind. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dies verneint und daher die Sache dem BayVerfGH zur Entscheidung gemäß Art. 64 LWG vorgelegt. Der Verfassungsgerichtshof hat innerhalb von drei Monaten über die Vorlage, die heute eingegangen ist, zu entscheiden. Weiterlesen
StMI: Bayerisches Innenministerium legt Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ dem BayVerfGH vor
Das Bayerische Innenministerium hat heute das beantragte Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Insbesondere sind die begehrten Regelungen über die Bemessung des Pflegepersonals in Krankenhäusern mit Bundesrecht nicht vereinbar, weil der Bund insoweit von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht hat. Weiterlesen
StMI: Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ beim Bayerischen Innenministerium beantragt
Die Antragsteller für ein Volksbegehren zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes mit der Kurzbezeichnung „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ haben heute ihren Antrag auf Zulassung beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Weiterlesen