Der Zweite Senat des BVerfG verhandelt am Dienstag, 24.10.2017, über Anträge der Senate von Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011), der dazugehörigen Stichprobenverordnung 2011 sowie des Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011). Weiterlesen
BVerfG: Wiederholung der einstweiligen Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Mit heute bekannt gewordenem Beschluss v. 22.12.2016 (2 BvF 1/15) hat der Zweite Senat entschieden, die einstweilige Anordnung vom 26.08.2015 für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, abermals zu wiederholen. Dies geschah bereits mit Beschlüssen v. 15.02.2016 und 20.07.2016. Weiterlesen
BVerfG: Zensus 2011 – Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten abermals wiederholt
Mit heute bekannt gewordenem Beschluss v. 20.07.2016 (2 BvF 1/15) hat der Zweite Senat entschieden, die einstweilige Anordnung vom 26.08.2015 für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, abermals zu wiederholen. Dies geschah bereits mit Beschluss v. 15.02.2016. Weiterlesen
BVerfG: Zensus 2011 – Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten verlängert
Mit heute bekannt gewordenem Beschluss v. 15.02.2016 hat der Zweite Senat entschieden, die einstweilige Anordnung vom 26. August 2015 für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache, zu wiederholen. Weiterlesen
BVerfG: Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
In einem Normenkontrollverfahren auf Antrag des Berliner Senats hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss die Löschung der im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten vorläufig gestoppt. Die Außervollzugsetzung von § 19 des Zensusgesetzes 2011 gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens für sechs Monate. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf Weiterlesen