BVerfG, Beschl. v. 01.05.2020 – 1 BvR 996/20.
BayMBl. (239/2020): Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) bekannt gemacht
Die o.g. Verordnung v. 01.05.2020 wurde am 01.05.2020 bekannt gemacht (BayMBl. Nr. 239 v. 01.05.2020). Sie tritt im Wesentlichen am 04.05.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft treten. Die 3. BayIfSMV ersetzt die 2. BayIfSMV, die mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft tritt. Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) um eine Woche; diese tritt hiernach erst mit Ablauf des 10.05.2020 außer Kraft. Inhaltlich setzt die 3. BayIfSMV die Beschlüsse des Ministerrats v. 28.04.2020 um, d.h. insbesondere die Verlängerung der Schutzmaßnahmen bis zum 10.05.2020, die Zulassung von Versammlungen und Gottesdiensten unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Änderungen im Hinblick auf Ladengeschäfte (letztere waren bereits durch die Verordnung zur Änderung der 2. BayIfSMV v. 28.04.2020 umgesetzt worden und fanden nun auch Eingang in die 3. BayIfSMV). Weiterlesen
BVerfG: Einstweilige Anordnung betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels auf eine Verkaufsfläche von höchstens 800 qm nach der 2. BayIfSMV abgelehnt
Mit heute bekannt gewordenem Beschl. v. 29.04.2020 (1 BvQ 47/20) hat das BVerfG den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 2. BayIfSMV in Gestalt der Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 21.04.2020 vorläufig außer Vollzug zu setzen, hilfsweise § 2 Abs. 5 Nr. 1 der 2. BayIfSMV dahingehend auszulegen, dass die Verkaufsfläche auch künstlich (durch Absperrung) auf 800 qm begrenzt werden kann, abgelehnt. Weiterlesen
BayMBl. (25/2020): Notbekanntmachung der Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die o.g. Verordnung wurde am 28.04.2020 im BayMBl. bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 225). Sie tritt am 29.04.2020 in Kraft und betrifft die §§ 2 und 7 der 2. BayIfSMV. Sie setzt damit die heute im Ministerrat beschlossenen Änderungen im Hinblick auf Ladengeschäfte um. Buch- und Fahrradläden müssen hiernach in Zukunft ebenfalls die 800 qm-Grenze beachten. Generell gilt: Größere Ladengeschäfte dürfen ihre Verkaufsfläche auf 800 qm begrenzen. Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte, der Kfz-Handel und die sonstigen schon bisher privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin mehr als 800 qm öffnen. Der Grundsatz „ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche“ gilt für alle Ladengeschäfte. Weiterlesen
StK: Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie – Maßnahmen bis 10. Mai verlängert / Änderungen insbesondere bei Gottesdiensten, Versammlungen und Ladengeschäften
Die bisher geltenden Schutzmaßnahmen und Beschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie sind bis 3. Mai 2020 befristet. Der Ministerrat hat den Plänen des Gesundheitsministeriums, dass die Maßnahmen zunächst um eine Woche bis 10. Mai 2020 verlängert werden, zugestimmt. Die kurze Verlängerung soll etwaige Anpassungen nach den Gesprächen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zum 11. Mai ermöglichen. Zusätzlich zur grundsätzlichen Verlängerung der Maßnahmen werden insbesondere folgende Punkte neu geregelt bzw. geändert: Weiterlesen
VG Regensburg: Öffnung eines Ladengeschäfts in Einkaufszentrum zulässig
Das VG Regensburg hat mit Eilbeschluss vom 27.04.2020 vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache festgestellt, dass ein Geschäft für Herrenbekleidung im Regensburger Donau-Einkaufszentrum öffnen darf. Weiterlesen
VG Bayreuth: Entscheidungen zur 800-Quadratmeter-Regelung nach der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV)
Das VG Bayreuth hat am Montag, 27.04.2020, über zwei Eilanträge einer Textilkette entschieden. Die Antragstellerin betreibt Filialen, die jeweils mehr als 800 m² Verkaufsfläche haben. Weiterlesen
BayVGH: Corona – Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz [Leitsatzentscheidung]
Mit Beschluss vom 27.04.2020 hat der BayVGH einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stattgegeben, diese jedoch nicht außer Vollzug gesetzt. Weiterlesen
VG Ansbach: Weitere Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen – 800 Quadratmeter-Regelung und Vorhaltepflicht von Klinikbetten
Das VG Ansbach hatte am Freitag und Sonntag über insgesamt fünf Eilanträge zu entscheiden. Davon bezogen sich drei auf weitere Standorte (Fürth, Erlangen und Ansbach) der bereits am Freitag entschiedenen Bekleidungshauskette. Weiter hat die 18. Kammer am Samstag dem Antrag einer Nürnberger Privatklinik stattgegeben, die sich gegen die Pflicht zum Freihalten ihrer sechs Klinikbetten gewendet hatte. Die 30. Kammer hat demgegenüber den Antrag einer Ladenkette abgelehnt, die im Ansbacher Brücken-Center ein Ladengeschäft betreibt und am 27. April 2020 öffnen wollte. Weiterlesen
GVBl. (12/2020): Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) verkündet
Die o.g. Verordnung v. 21.04.2020 wurde am 25.04.2020 im GVBl. verkündet (GVBl. S. 222). Die Notbekanntmachung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 1 LStVG erfolgte bereits am 21.04.2020 im BayMBl. (BayMBl. Nr. 210). Die Änderung betrifft die bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Verordnung tritt am 27.04.2020 in Kraft und ändert die 2. BayIfSMV v. 16.04.2020 (BayMBl. Nr. 205). Zum Wortlaut der geänderten konsolidierten Vorschriften vgl. hier. (koh)
BayVerfGH: Keine Außervollzugsetzung der Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie in der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
In der Entscheidung vom 24. April 2020 hat der BayVerfGH es abgelehnt, § 5 Abs. 2, 3 und 4 Satz 2 und § 7 Nr. 9 der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020 (GVBl S. 214) durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Weiterlesen
VG Ansbach: Corona-Maßnahmen – Freiwillige Beschränkung größerer Verkaufsräume auf 800qm führt nicht zu einer Öffnungserlaubnis
Die 18. Kammer des VG Ansbach hat mit Beschluss vom 24. April 2020 den Eilantrag einer Bekleidungskette abgelehnt, die mit einer vorübergehenden freiwilligen Beschränkung der Ladenflächen ihres Bekleidungshauses dessen Öffnung am 27. April 2020 erreichen wollte. Weiterlesen
BayMBl. (210/2020): Notbekanntmachung Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung [Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung]
Die o.g. Verordnung v. 21.04.2020 wurde am 21.04.2020 bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 210). Sie betrifft die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung des StMGP Nr. 114 v. 21.04.2020). Die Verordnung tritt am 27.04.2020 in Kraft und ändert die 2. BayIfSMV v. 16.04.2020 (BayMBl. Nr. 205). Die geänderten konsolidierten Vorschriften lauten wie folgt (Änderungen gefettet bzw. durchgestrichen): Weiterlesen
BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) zum Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund
Mit heute (21.04.2020) bekannt gewordenem Beschl. v. 18.04.2020 (1 BvR 829/20) hat das BVerfG die o.g. Verfassungsbeschwerde aus Subsidiaritätsgesichtspunkten nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen § 4 Abs. 2 und 3, § 5 Nr. 9 BayIfSMV (die §§ 4, 5 wurden durch die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung v. 31.03.2020 neu eingefügt – vgl. hier; inzwischen ist die BayIfSMV außer Kraft getreten und wurde durch die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) ersetzt (vgl. hier). Die angegriffenen Regelungen finden sich nunmehr in § 5 Abs. 2 und 3, § 7 Nr. 9 2. BayIfSMV). [Read more…]
StMGP: Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr schon jetzt Mund-Nasen-Bedeckung tragen – Gesundheitsministerin Huml: Die sog. Maskenpflicht ab dem 27. April gilt ab sieben Jahren
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat die Menschen in Bayern dazu aufgerufen, wegen der Corona-Pandemie ab sofort insbesondere in Supermärkten sowie in U-Bahnen, Bussen und S-Bahnen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Huml betonte am Dienstag in München: „Die sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gilt zwar erst ab nächster Woche. Aber es ist schon jetzt wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen.“ Weiterlesen
GVBl. (11/2020): Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV) verkündet
Die o.g. Verordnung v. 16.04.2020 wurde am 18.04.2020 im GVBl. verkündet (GVBl. S. 214). Im Wege der Notbekanntmachung wurde sie bereits am 16.04.2020 im BayMBl. bekanntgemacht (BayMBl. Nr. 205). Sie tritt im Wesentlichen am 20.04.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft treten. Sie trifft u.a. Regelungen zu Veranstaltungs- und Versammlungsverboten (§ 1), Betriebsuntersagungen (§ 2), Besuchsverboten (§ 3), Hochschulen (§ 4), Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen (§ 5) und dem ÖPNV (§ 6). Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) bis zum Ablauf des 03.05.2020. Die (erste) BayIfSMV tritt mit Ablauf des 19.04.2020 außer Kraft. (koh)
BayMBl. (205/2020): Notbekanntmachung Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV)
Die o.g. Verordnung v. 16.04.2020 wurde am 16.04.2020 im BayMBl. bekanntgemacht (Nr. 205). Sie tritt im Wesentlichen am 20.04.2020 in Kraft und soll mit Ablauf des 03.05.2020 außer Kraft treten. Sie trifft u.a. Regelungen zu Veranstaltungs- und Versammlungsverboten (§ 1), Betriebsuntersagungen (§ 2), Besuchsverboten (§ 3), Hochschulen (§ 4), Allgemeinen Ausgangsbeschränkungen (§ 5) und dem ÖPNV (§ 6). Zudem verlängert sie die Geltungsdauer der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) bis zum Ablauf des 03.05.2020. Die (erste) BayIfSMV tritt mit Ablauf des 19.04.2020 außer Kraft. (koh)