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StMI: Maßnahmenplan ‚Unterbringung von Asylbewerbern‘

9. September 2014 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat hat sich heute erneut mit der aktuellen Situation bei der Unterbringung von Asylbewerbern und zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen befasst. Die Übersicht über die beschlossenen Maßnahmen finden Sie im Bericht aus der Kabinettssitzung.

So wurden insbesondere ein weiterer Kapazitätsausbau, die Beschleunigung des Ausbaus und die schnellere Weiterleitung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann fordert darüber hinaus auch Maßnahmen von Bund und EU. So müsse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Personal massiv weiter aufgestockt werden, etwa über befristete Arbeitsverträge. Wichtig sei, die Asylanträge aus den Staaten zu begrenzen, in denen nachweislich niemand politisch oder aus sonstigen asylrelevanten Gründen verfolgt wird. Dazu müssten besonders die Westbalkanstaaten, wie Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer eingestuft werden.

Nur etwa 1 Prozent der Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten werden anerkannt

„Menschen aus diesen Staaten kommen überwiegend aus rein wirtschaftlichen Motiven zu uns. Die Anträge aus diesen Staaten hatten zuletzt ein Volumen von nahezu zwanzig Prozent am Gesamtaufkommen. Sie blockieren nicht nur die Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit offensichtlich aussichtslosen Anträgen, sondern auch unsere Unterbringungskapazitäten, auf die wir wirklich angewiesen sind für Menschen, die bei uns aus berechtigen Gründen um Asyl bitten“, so Herrmann.

Der Minister warb dafür, das entsprechende Gesetzverfahren (red. Hinweis: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer, BT-DRs. 18/1528, vgl. DIP des Bundestages) zum Abschluss zu bringen. Auch Albanien und Montenegro sollten bald in die Liste aufgenommen werden.

Auch Italien ist in der Pflicht

Auch andere europäische Mitgliedstaaten müssen aus Sicht von Herrmann endlich ihren europarechtlichen Verpflichtungen zur Aufnahme von Flüchtlingen nachkommen. Es könne nicht angehen, dass etwa Italien im Widerspruch zu geltendem EU-Recht die Asylbewerber ohne Registrierung in den Zug nach Deutschland setze und sich so der Pflicht zur Durchführung von Asylverfahren entziehe. Sollte dies nicht rasch ändern, müsse in der Tat auch überlegt werden, wieder temporäre Grenzkontrollen einzuführen, so Herrmann. Die Befugnis dafür liegt beim Bund.

Tatsächlich trägt Deutschland die Hauptlast bei den Asylanträgen in Europa. Im Jahr 2013 wurden von rund 435.000 Asylanträgen in der europäischen Union 127.000 (29 Prozent) in Deutschland gestellt, gefolgt von Frankreich mit 65.000 (15 %), Schweden mit 54.000 (13 %), dem Vereinigten Königreich mit 30.000 (7 %) und Italien mit 28.000 (6 %). Dieses Jahr ist nach den Prognosen des Bundesamtes mit 200.000 Asylanträgen (Erst- und Folgeanträge) zu rechnen.

(c) StMI, Aktuelle Meldung v. 09.09.2014

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Demografie/ Integration, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer, Grenzregime/Schleuser, Handlungsfelder, Sichere Herkunftsstaaten, VO (EG) Nr. 343/2003 (Dublin-II-VO), VO (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visa-Verordnung), VO (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex), VO (EU) Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)

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