Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/7269 v. 25.06.2015, siehe LT-Vorgangsmappe, PDF). Er hat Zustimmung empfohlen.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat den Gesetzentwurf mit- und endberaten und Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen.
Ass. iur. Klaus Kohnen
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