Gesetzgebung

Landtag: Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) beschlossen

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Tablet mit dem Fachgebiet Psychiatrie auf dem DisplayDer Bayerische Landtag hat auf seiner 49. Plenarsitzung am 08.07.2015 o.g. Gesetz beschlossen und dabei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Änderungen zugestimmt. Es wurden die Änderungen beschlossen, die der federführende Ausschuss bzw. der endberatende Ausschuss in der Beschlussempfehlung mit Bericht formuliert hatte.

Zwei minimale (und rein redaktionelle) Abweichungen vom Wortlaut der Beschlussempfehlung sollen dennoch kurz angesprochen werden (Abweichungen vom Wortlaut der Beschlussempfehlung fett markiert bzw. durchgestrichen):

Art. 49 Abs. 3 (ausschnittsweise)

2Bei Gefahr in Verzug dürfen die Anordnungen in den Fällen des der Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 bis 11 auch von anderen Beschäftigten getroffen werden; im Fall des Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist die Zustimmung eines Arztes oder einer Ärztin, in den Fällen des der Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4, 7 bis 11 ist die Zustimmung eines Arztes oder einer Ärztin oder eines psychologischen Psychotherapeuten oder einer psychologischen Psychotherapeutin unverzüglich einzuholen.

Das scheint mit juristischen Lesegewohnheiten zu brechen (jedenfalls beim Verfasser dieser Marginalie) – daher wird es interessant sein zu sehen (jedenfalls für den Verfasser dieser Marginalie), welchen Wortlaut das ausgefertigte und verkündete Gesetz haben wird (zumal in den Redaktionsrichtlinien der Bayerischen Staatsregierung ebenso wenig ein Hinweis für das Verfahren in solchen Fällen zu finden war wie im Handbuch der Rechtsförmlichkeit des BMJ).

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) Zerbor – Fotolia.com

Redaktionelle Hinweise

Zum aktuellen Stand bzw. zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags mit amtlichen Dokumenten und Plenarprotokoll: siehe hier (PDF).

Vgl. auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.