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BVerwG: Keine Verpflichtung zu fortlaufender Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten von Bewerbern im Verfahren zur Vergabe einer Professur

Sachgebiete: Recht des öffentlichen Dienstes; Hochschulrecht / BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 – BVerwG 2 C 30.15 / Abstellen auf zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits veröffentlichte schriftliche Arbeiten; Konkurrentenrechtsschutz

Leitsätze:

  1. Im Verfahren zur Vergabe einer Professur an einer Universität dürfen die mit der Auswahlentscheidung befassten Gremien der Universität zur Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers auf diejenigen schriftlichen Arbeiten abstellen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits veröffentlicht und damit der wissenschaftlichen Auseinandersetzung zugänglich sind.
  1. Auch in einem Verfahren zur Vergabe einer Professur an einer Universität ist vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz grundsätzlich unmittelbar im Anschluss an die sog. Konkurrentenmitteilung, d.h. nach Bekanntgabe der verbindlichen Bestimmung der gelisteten Bewerber sowie der maßgeblichen Auswahlerwägungen, in Anspruch zu nehmen.