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StMI: Herrmann zum Beschluss des BVerfG – ‚Stille Tage‘

Innenminister Joachim Herrmann: Bayern wird Charakter der stillen Tage auf jeden Fall beibehalten und schützen

„Das BVerfG hat deutlich gemacht, welch hohe Bedeutung der Karfreitag auch als stiller Tag genießt. Deshalb bleibt für uns die Leitlinie, den Charakter der stillen Tage, wie etwa den des Karfreitags, in Bayern auf jeden Fall beizubehalten und nicht anzutasten.“

Das sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum heute veröffentlichen Beschluss des BVerfG.

Man werde dem Schutz des Karfreitags und der stillen Tage weiterhin Vorrang einräumen, so Herrmann.

„Wie man die vom BVerfG geforderten Ausnahmemöglichkeiten gestaltet, wird die Staatsregierung auf der Grundlage der Urteilsbegründung in Ruhe prüfen. Das gilt auch bei gezielten Provokationen wie der „Heidenspaß-Party“. Es geht schließlich um nur wenige, aber zentrale Tage für das religiöse Leben in Deutschland.“

StMI, Pressemitteilung v. 30.11.2016

Redaktionelle Hinweise

Das BVerfG hat in seinem heute veröffentlichten Beschluss folgende Leitsätze formuliert:

  1. Die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag sowie seine Ausgestaltung als Tag mit einem besonderen Stilleschutz und die damit verbundenen grundrechtsbeschränkenden Wirkungen sind dem Grunde nach durch die verfassungsrechtliche Regelung zum Sonn- und Feiertagsschutz in Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV gerechtfertigt, da sie niemandem eine innere Haltung vorschreiben, sondern lediglich einen äußeren Ruherahmen schaffen.
  2. Für Fallgestaltungen, in denen eine dem gesetzlichen Stilleschutz zuwiderlaufende Veranstaltung ihrerseits in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) oder der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) fällt, muss der Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit einer Ausnahme von stilleschützenden Unterlassungspflichten vorsehen.