Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BayVGH, Urt. v. 13.12.2016 – 1 N 13.1987, 1 N 14.1172 / Weitere Schlagworte: Begrenzung der Stellungnahmen auf die Ergänzungen des Bebauungsplans
Leitsatz:
AnzeigeWird erstmals im Ergänzungsverfahren ausreichend auf die Arten der umweltbezogenen Informationen hingewiesen, kann der Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht geheilt werden, wenn die Gemeinde zugleich nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Stellungnahmen auf die Ergänzungen des Bebauungsplans beschränkt.
- Zum Volltext
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport