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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMGP: Huml sichert Krankenhäusern weitere Unterstützung zu

16. Dezember 2016 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat den Krankenhäusern die weitere Unterstützung des Freistaats zugesichert. Huml betonte am Freitag anlässlich der Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft in München:

„Der Freistaat wird den bayerischen Kliniken auch künftig als verlässlicher Partner bei der Finanzierung von Krankenhausbauvorhaben zur Seite stehen. Das hohe Niveau bei der Förderung von Investitionen bleibt in den kommenden beiden Jahren erhalten. In Bayern gibt es keinen Finanzierungsstau. So stehen im Doppelhaushalt 2017/2018 Mittel von über € 503 Mio. jährlich für Investitionen bayerischer Kliniken zur Verfügung.“

Die Ministerin fügte hinzu:

„In Bayern sind wir stolz auf unser flächendeckendes Netz stationärer Versorgungsangebote. In Zahlen ausgedrückt heißt das: Im Freistaat werden an über 400 Krankenhausstandorten rund 77.000 Betten und teilstationäre Plätze betrieben – flächendeckend und wohnortnah. Allerdings macht der Strukturwandel auch vor Bayern nicht halt.“

Huml betonte zugleich:

„Die Bayerische Krankenhausplanung unterstützt die Kliniken in ihren Bestrebungen nach mehr Kooperation. Denn nicht jedes Krankenhaus muss jede Leistung parat halten. Dies ist schon aus Gründen der Qualität nicht möglich.“

Qualitätsfragen hat auch das Anfang des Jahres in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz aufgegriffen. Darin ist vorgesehen, dass auf Bundesebene entwickelte Qualitätsindikatoren unmittelbar in der Krankenhausplanung der Länder gelten sollten. Hierzu stellte Huml klar:

„Krankenhausplanung ist Ländersache und muss es auch bleiben! Wir wollen selbst entscheiden können, ob und welche Qualitätsindikatoren in Bayern Geltung erlangen sollen. Um dies sicherzustellen, hat der Bayerische Landtag am 08.12.2016 eine entsprechende Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes beschlossen.“

Außerdem beziehen sich die bereits entwickelten Qualitätsindikatoren lediglich auf einzelne Leistungen.

„Die Krankenhausplanung muss aber die gesamte Fachabteilung und nicht nur einzelne Leistungen im Blick haben. Und hier ist es wichtig, die wohnortnahe Versorgung der Menschen in Bayern auch künftig sicherzustellen“, betonte Huml.

Die Ministerin ergänzte:

„Das heißt aber nicht, dass wir bei nachgewiesener unzureichender Qualität einzelner Leistungen keine Konsequenzen ziehen. Wenn Qualitätsmängel festgestellt werden, haben wir mit der Gesetzesänderung nun die Möglichkeit, diese Leistungen vom Versorgungsauftrag eines Krankenhauses auszunehmen – ohne gleich die ganze Fachrichtung aus dem Krankenhausplan zu streichen.“

StMGP, Pressemitteilung v. 16.12.2016

Redaktionelle Hinweise

Bei der angesprochenen Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes handelt es sich um das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AGTPG), des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) und einer weiteren Rechtsvorschrift“.

  • Zu den wesentlichen Regelungen vgl. hier (Gesetzentwurf der Staatsregierung) und hier (Beschlussempfehlung des Landtags).
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier. 

Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren nebst Beiträgen und amtlichen bzw. kommunalen Stellungnahmen finden Sie hier.

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