Sachgebiete: Verfahrens- und Prozessrecht; Tierschutz- und Pflanzenschutzrecht / BVerwG, Beschl. v. 20.12.2016 – BVerwG 3 B 38.16 / Weitere Schlagworte: mehrere selbstständig tragende Gründe; Rechtskraftwirkung
Leitsatz:
Ist ein Urteil mehrfach begründet, kann die Revision auch dann zuzulassen sein, wenn ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich einer Begründung vorliegt, diese jedoch eine Rechtskraftwirkung entfaltet, die über jene der anderen Begründungen hinausgeht und damit den Rechtsmittelführer beschwert.
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