Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BGH, Beschl. v. 19.01.2017 – V ZB 110/16 / Weitere Schlagworte: Abschiebung; wechselnde und widersprüchliche Angaben über Herkunft und Identität
Leitsatz:
AnzeigeDie Sicherungshaft darf über die Dauer von sechs Monaten hinaus verlängert werden, wenn der Ausländer wechselnde und widersprüchliche Angaben über seine Herkunft und Identität macht und dieses Verhalten ursächlich dafür ist, dass seine Abschiebung nicht innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden kann.
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