Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BayVGH, Urt. v. 27.01.2017 – 15 B 16.1834 / Landesrechtliche Normen: BayBO
Leitsatz:
AnzeigeDer Sicherungsfähigkeit einer Bauleitplanung i. S. von § 14 Abs. 1 BauGB steht mit Blick auf den bis zum Satzungsbeschluss offenen Abwägungsprozess nicht entgegen, dass sich die Kommune im Aufstellungsbeschluss die Möglichkeit vorbehält, aufgrund eines noch in der Ausarbeitung befindlichen informellen, plangebietsübergreifenden Konzepts von dem anfänglich verfolgten Planungsziel am Ende des Planungsprozesses ganz oder teilweise abzusehen
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