Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett bringt Campus Straubing der Eliteuniversität TU München auf den Weg

„Straubing wird zum Wintersemester 2017/2018 Universitätsstadt. Zum kommenden Wintersemester wollen wir den Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) realisieren“, kündigte Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle im Kabinett an. Der Ministerrat hat dazu heute einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, der nun in die Verbandsanhörung geht.

Straubing wird vierter Standort der Eliteuniversität TUM. Mit einem eigenen Studienangebot in Natur- und Ingenieurwissenschaften werden Studierende bzw. Absolventen dort neben dem Bachelor und dem Master auch den Doktorgrad erwerben können. Bis 2019 sollen in Straubing insgesamt 1.000 Studienplätze zur Verfügung stehen. Der Campus Straubing soll zum 01.10.2017 gegründet werden. Dann werden auch die ersten Bachelorstudiengänge im Rahmen des Ausbaukonzepts den Studienbetrieb aufnehmen

Wissenschaftsminister Dr. Spaenle:

„Mit der Entscheidung für den massiven Ausbau des derzeitigen Wissenschaftszentrums in Straubing zu einem Campus der TUM, den Beschlüssen des Kabinetts in St. Quirin im Juli 2016 und dem heutigen Beschluss zur Umsetzung hat der Ministerrat die Weichen für eine nachhaltige Stärkung des Wissenschaftsstandorts Straubing gestellt. Davon wird nicht nur die Region Straubing profitieren, sondern Bayerns Wissenschaft und Wirtschaft weit darüber hinaus.“

Das derzeitige Wissenschaftszentrum Straubing ist eine Kooperationseinrichtung von sechs bayerischen Hochschulen. Es wird mit dem „Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit“ weiterentwickelt. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften (HaW) Weihenstephan-Triesdorf, die neben der TUM zu den Gründungsmitgliedern des Wissenschaftszentrums Straubing gehört, wird mit dem neuen Campus Straubing weiter in einer privilegierten Partnerschaft verbunden sein.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 07.03.2017

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