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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Elektronische Fußfessel für extremistische Gefährder – Beratung im Bundesrat

10. März 2017 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizminister Bausback: „Endlich auch elektronische Fußfessel für verurteilte extremistische Gefährder / Aber: Bund darf nicht auf halber Strecke stehen bleiben und muss für die Sicherheit unserer Bevölkerung noch mehr tun!“

Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der sog. elektronischen Fußfessel für verurteilte extremistische Gefährder. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

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„Endlich greift der Bund meine schon lange erhobene Forderung auf! Unsere bayerische Beharrlichkeit zahlt sich aus: Unsere Gerichte können fortan Personen, die zum Beispiel wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt wurden, nach ihrer Haftentlassung nicht nur etwa die Weisung erteilen, zu bestimmten Zeiten konkrete anschlagsgefährdete Orte nicht aufzusuchen. Die Einhaltung einer solchen Weisung kann künftig zusätzlich auch elektronisch überwacht werden. Und das ist ganz wichtig. Denn: Wer weiß, dass Weisungen elektronisch überwacht werden, der überlegt sich sehr genau, was er tut und was er besser lässt!“

Bausback sieht den Entwurf der Bundesregierung jedoch an mehreren Stellen kritisch:

„Leider bleibt der Bund mal wieder auf halber Strecke stehen. Auch wenn die elektronische Fußfessel sicher kein Allheilmittel ist, muss der Bund für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger noch mehr tun und die vorhandenen Spielräume für eine noch bessere Gefahrenabwehr nutzen!“

Insbesondere sollte die Anordnung der elektronischen Fußfessel bei noch deutlich mehr Straftaten ermöglicht werden, zum Beispiel bei Verurteilungen wegen Propagandadelikten wie zum Beispiel der Volksverhetzung. Außerdem müsse die elektronische Fußfessel bei Terrorismusdelikten einfacher auch unbefristet angeordnet werden können.

Bausback: „Es ist doch völlig klar: Extremistische Gefährder sind oft sehr tief in ihrer menschenverachtenden Ideologie verwurzelt. Die von ihnen ausgehende Gefährdung ist daher regelmäßig von Dauer. Dann ist es doch nur konsequent bei fortdauernder Gefährdung die Anordnung der elektronischen Fußfessel auch unbefristet zu ermöglichen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 10.03.2017

Redaktioneller Hinweis

Bei dem angesprochenen Gesetzentwurf handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ (TOP 37 der 954. Bundesrats-Sitzung v. 10.03.2017). Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben: hier.

Vgl. folgenden Tweet:

#Bundesrat sieht nur wenig Änderungsbedarf an Entwurf zur #Ausreisepflicht #Handyauslesen #Fußfessel https://t.co/E8fNOq3nMz pic.twitter.com/ynjsKBdM9F

— Bundesrat (@bundesrat) March 10, 2017

 

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