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BayVerfGH: Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags wegen eines Gehörsverstoßes teilweise erfolgreich

Sachgebiete: Staats- und Verfassungsrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BayVerfGH, Entsch. v. 27.04.2017 – Vf. 32-VI-16 / Landesrechtliche Normen: BV

Leitsätze:

  1. Anzeige

    Durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung wird keine neue Verfassungsbeschwerdefrist in Lauf gesetzt. Die verfassungsgerichtliche Prüfung der offensichtlichen Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs im Rahmen der Frage, ob die Verfassungsbeschwerde fristgerecht erhoben wurde, ist vom Verfassungsgerichtshof ohne Bindung an die Entscheidung des Fachgerichts vorzunehmen.

  2. Die Ablehnung eines entscheidungserheblichen Beweisantrags, mit dem sich das Gericht befasst hat, kann einen Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV begründen, wenn das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist.