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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Gaffern an Unfallstellen droht Strafe – Herrmann begrüßt heutige Entscheidung im Bundesrat

12. Mai 2017 by Klaus Kohnen

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat den heutigen Beschluss des Bundesrats begrüßt, im Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand für Gaffer an Unfallstellen zu schaffen. Künftig wird ein Schaulustiger mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er einen Unfallretter behindert. Herrmann erhofft sich dadurch eine wichtige Signalwirkung an alle Schaulustigen im Straßenverkehr:

„Gaffen an der Unfallstelle und dabei sogar Rettungskräfte behindern geht gar nicht!“

Laut Herrmann zählt bei gerade schweren Verkehrsunfällen jede Minute, um Menschenleben zu retten.

„Wenige Minuten bedeuten oftmals den Unterschied zwischen Leben und Tod, gerade für eingeklemmte Schwerstverletzte, die Höllenqualen durchstehen müssen“, so der Minister.

„Umso abstoßender ist es, wenn andere durch ihr Gaffen die Arbeit der Rettungskräfte behindern, nur um ihre Sensationsgier zu befriedigen.“

Herrmann kündigte an, dass die Bayerische Polizei den neuen Straftatbestand bei entsprechenden Fällen konsequent zur Anzeige bringen wird:

„Dort, wo die Vernunft versagt, helfen offenbar nur Strafen.“

Das neue Gesetz tritt nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung unmittelbar in Kraft.

Laut Herrmann kommt es laufend vor, dass Schaulustige an Unfallstellen Rettungskräfte behindern. Er erinnerte dabei an einen schweren Verkehrsunfall am 08.05.2017 auf der A6 in der Nähe von Schwabach. Etwa 60 bis 80 Gaffer hielten Polizei und Rettungskräfte in Atem. Nach Herrmanns Einschätzung hat das auch mit der zunehmenden Verbreitung von Smartphones und der Selbstdarstellung in sozialen Netzwerken im Internet zu tun:

„Oftmals haben unsere Rettungskräfte den Eindruck, dass Schaulustige das Leid anderer dann auch nutzen, um sich selbst mit Aufnahmen von der Unfallstelle wichtig zu machen.“

Was laut Herrmann viele Schaulustige offenbar auch nicht kapieren:

„Ihre Neugier schafft zusätzliche und völlig unnötige Unfallgefahren, für sich und andere. Gerade auf Autobahnen haben wir dann mit Folgeunfällen zu kämpfen, weil selbst auf der Gegenfahrspur Gaffer lauern.“

Zwar könne die Polizei Schaulustigen einen Platzverweis erteilen und diese Personen bei Nichtbefolgen sogar in Gewahrsam nehmen. Dass sich die Polizei aber an Unfallstellen um Gaffer kümmern muss, wo jede Einsatzkraft eigentlich zur Rettung und Absicherung gebraucht wird, ist nach Herrmanns Worten äußerst ärgerlich. Auch deshalb werde Bayern noch im Sommer diesen Jahres mobile Sichtschutzwände gegen Gaffer testen.

Herrmann: „Unsere Vorbereitungen für mobile Sichtschutzwände laufen bereits auf Hochtouren.“

StMI, Pressemitteilung v. 12.05.2017

Redaktionelle Hinweise

Die Neuregelung im Hinblick auf „Gaffer“ ist Bestandteil des „… Gesetz(es) zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ (neuer Abs. 2 in § 323c StGB), das heute auf der Agenda der 957. Bundesrats-Sitzung stand (TOP 20).

  • Erläuterungen zum TOP: hier.
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Verbundene Meldungen, insbes. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.

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