Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/17404 v. 22.06.2017). Er hat Zustimmung empfohlen. Der Verfassungsausschuss hat Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderungen empfohlen: Hiernach soll das Gesetz am 01.08.2017 in Kraft treten.

Weitere Informationen

  • Stichworte zum Gesetzentwurf: Verbot der Gesichtsverhüllung in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung (z.B. bei Ansammlungen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen) sowie bei Wahlen; weitergehendes bzw. vollständiges Burka-Verbot im öffentlichen Raum evtl. später; Änderungen des BayBG, BayHSchG, BayEUG, BayKiBiG, PAG, LStVG, LWG, GLKrWG, der LWO und der GLKrWO.
  • Vgl. Hillgruber, Bereichsspezifische Verbote der Gesichtsverhüllung als legitime Einschränkungen der Religionsfreiheit
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)