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BayVGH: Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer bei vorübergehender Erwerbsminderung infolge Krankheit oder Unfall

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BayVGH, Urt. v. 18.07.2017 – 10 B 17.339 / Weitere Schlagworte: Ungarischer Staatsangehöriger; befristete Beschäftigung auf Abruf bei einer Zeitarbeitsfirma auf € 400-Basis; Daueraufenthaltsrecht

Leitsätze:

  1. Anzeige

    Das Recht auf Freizügigkeit bleibt für Arbeitnehmer bei vorübergehender Erwerbsminderung infolge Krankheit oder Unfall (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU) selbst dann unberührt, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.

  2. Der Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FreizügG/EG setzt einen zweijährigen ständigen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet voraus.