Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/19340 v. 30.11.2017). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Den Änderungen, die die Umsetzung des Studienakkreditierungsstaatsvertrags betreffen, liegt der Antrag auf LT-Drs. 17/18223 v. 25.09.2017 zu Grunde. Die Änderungen sind dort näher begründet.
Weitere Informationen:
- Stichworte zum Gesetzentwurf: Novellierung des HStatG des Bundes; neue Datenerhebungen, insbes. zu Promovierenden und zu Merkmalen, die vor allem auch die internationale Studierendenmobilität besser abbilden sollen; Anpassung des bayerischen Landesrechts; Klarstellung, dass die staatliche Anerkennung als nichtstaatliche Hochschule nur erteilt werden kann, wenn ihre Studiengänge akkreditiert sind.
- Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
- Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)