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BayVGH: Antragsfrist im Normenkontrollverfahren bei Neuerlass und Neubekanntmachung einer Sanierungssatzung

Sachgebiete: Kommunalrecht; Bau, Boden, Planung / BayVGH, Urt. v. 16.06.2017 – 15 N 15.2769 / Weitere Schlagworte: Antragsfrist bei inhaltsgleicher Wiederholung einer Satzung

Leitsatz:

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Der Neuerlass sowie die Neubekanntmachung einer Satzung mit identischem Regelungsinhalt setzen außer in Fällen, in denen der Rechtsnorm (etwa über eine Behebung eines vorherigen formellen Mangels) überhaupt erst Geltung verschafft werden soll, die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nur dann erneut in Lauf, wenn hiermit eine neue oder zusätzliche Beschwer verbunden ist.