Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerpräsident Seehofer unterzeichnet Vertrag mit dem Landesverband Bayern der Deutschen Sinti und Roma

Die Beziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband Bayern des Verbandes Deutscher Sinti und Roma sind erstmalig in staatsvertraglicher Form niedergelegt. Ministerpräsident Horst Seehofer und der Vorsitzende des Landesverbandes Bayern des Verbandes Deutscher Sinti und Roma Erich Schneeberger haben heute im Prinz-Carl-Palais in München ein entsprechendes Dokument unterzeichnet.

Ministerpräsident Seehofer:

„Mit der Vertragsunterzeichnung heute setzen wir ein historisches Zeichen. Wir bekennen uns zur politisch-historischen Verantwortung gegenüber den Sinti und Roma, die lange zu den vergessenen Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zählten, und bekräftigen gemeinsam die Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Gegenwart und in der Zukunft. Wir wollen so Geschichtsbewusstsein, Aufklärung und Förderung der Toleranz gegenüber Minderheiten in den Mittelpunkt unserer gemeinsamen Arbeit rücken.“

Erich Schneeberger, Vorsitzender des Verbands Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Bayern:

„Die nun auf staatsvertraglicher Ebene abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und unserem Landesverband ist für uns von zentraler Bedeutung und hat für die kommenden Jahre wesentlichen Einfluss auf die anzustrebende Gleichstellung sowie den Erhalt unserer Kultur und Tradition. Wir begrüßen es sehr, dass mit dem Abschluss des Vertrags die bisherigen freiwilligen Leistungen des Freistaats eine rechtlich verbindliche Grundlage erhalten und in ihrer Höhe nun den tatsächlichen Erfordernissen angepasst wurden.

Ich danke der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag für die Unterstützung bei diesem wichtigen Anliegen.“

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle:

„Der Vertrag zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem Landesverband der Deutschen Sinti und Roma bietet die Möglichkeit, die intensive Zusammenarbeit auf einer besonderen Grundlage fortzusetzen. Dabei kommt der Erinnerungsarbeit eine bedeutende Rolle zu. Neben der Schoah, dem Völkermord an den Juden, ist der Massenmord an den Sinti und Roma das zweite große genozidale Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands.“

Neben dem Bekenntnis zu einer engen Zusammenarbeit im Sinne von Geschichtsbewusstsein, Aufklärung und Förderung der Toleranz gegenüber Minderheiten regelt der Vertrag auch die finanzielle Förderung durch den Freistaat Bayern. Bislang sind die Zuweisungen haushaltsrechtlich freiwillige Leistungen. Mit dem Vertrag knüpfen Staatsregierung und Landesverband an eine „Gemeinsame Erklärung der Bayerischen Staatsregierung und des Verbandes Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Bayern“ aus 2007 an und entwickeln diese weiter.

Nach der Unterzeichnung heute wird nun die förmliche Zustimmung des Landtags eingeholt.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 36 v. 20.02.2018

Redaktionelle Hinweise

  • Verfahrensstand und -verlauf, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: vgl. hier.
  • Vertrag: hier (sobald vorliegend)
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.