Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Antrag der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/21178 v. 15.03.2018). Er hat Zustimmung empfohlen. Der 21. RÄndStV sieht Änderungen Rundfunkstaatsvertrags (RStV), des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV), des ZDF-Staatsvertrags (ZDF-StV) und des Deutschlandradio-Staatsvertrags (DLR-StV) vor. Hintergrund ist die Anpassung dieser Staatsverträge an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Unabhängig von der Anpassung an datenschutzrechtliche Vorgaben sieht der 21. RÄndStV auch eine sog. Betrauungsnorm für Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor (mit Relevanz hinsichtlich des europäischen Wettbewerbsrechts und der umsatzsteuerlichen Behandlung).
Weitere Informationen
- Wesentliche Inhalte des 21. RÄndStV: hier.
- 21. RÄndStV (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
- Aktueller Stand und Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen und Beiträge: hier.
- Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat auf einen Blick (fortlaufend aktualisiert): hier.
(koh)