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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Herrmann gibt Startschuss für ANKER-Einrichtungen in allen sieben Regierungsbezirken

1. August 2018 by Klaus Kohnen

Die bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen in Ingolstadt/Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf, Schweinfurt und Donauwörth sind seit heute ANKER-Einrichtungen. Damit hat Bayern als erstes Bundesland die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD konsequent umgesetzt. Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat heute nochmals die Vorteile der neuen Einrichtungen betont:

„Durch die Bündelung aller wichtigen Behörden bekommen wir noch schneller Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens und verbessern außerdem einmal mehr die Integration in Bayern.“

Gleichzeitig werde sich für die Bürgerinnen und Bürger an den Standorten der Einrichtungen praktisch nichts ändern. So bleiben laut Herrmann insbesondere deren Laufzeiten wie vereinbart. Die Bürgerinnen und Bürger können sich nach Herrmanns Worten außerdem darauf verlassen, dass die örtliche Einrichtung weiterhin durch den Freistaat betrieben wird. Der Minister wörtlich:

„Die bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben auch als ANKER fest in Landeshand.“

Wie Herrmann erklärte, sollen Asylbewerber in den ANKER-Einrichtungen sofort nach der Einreise bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens untergebracht werden, eine Verteilung auf andere Kommunen erfolgt in der Regel mit der Anerkennung. An den ANKER-Standorten werden nach den Worten des Ministers alle wichtigen Behörden wie Unterbringungsverwaltung, Zentrale Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundesagentur für Arbeit, und Gesundheitsamt gebündelt. Auch die Verwaltungsgerichte werden mit einer Rechtsantragstelle vertreten sein, sofern sie nicht – wie in Regensburg – ohnehin ihren Sitz vor Ort haben. Wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart, wird das BAMF zudem in den ANKER-Einrichtungen eine unabhängige Asylverfahrensberatung gewährleisten. Herrmann ist überzeugt von den Vorteilen dieser Behörden-Bündelung:

„Alle Akteure können ohne großen Zeitverlust Hand in Hand arbeiten. Wir erwarten uns dadurch eine nochmalige Verbesserung der Arbeitsabläufe, wovon letztlich vor allem auch die Asylbewerber in den Einrichtungen profitieren sollen.“

Bei positiver Bleibeperspektive könne zudem die Integration bereits in den Einrichtungen beginnen.

„Wenn künftig etwa auch die Bundesagentur für Arbeit in den ANKER-Einrichtungen präsent ist, können schon hier erste wichtige Weichenstellungen erfolgen, zum Beispiel die sofortige Vermittlung in den Arbeitsmarkt von beruflich entsprechend qualifizierten Flüchtlingen oder ein rascher Beginn beruflicher Qualifikationsmaßnahmen“, so Herrmann.

Abgelehnte Asylbewerber würden dagegen möglichst direkt aus der ANKER-Einrichtung zurückgeführt.

„Auch das gehört zu einem funktionierenden Asylsystem dazu“, unterstrich der Minister.

Wie Herrmann weiter erklärte, werde für alle ANKER-Einrichtungen eine Mischung von Personen mit guter und solchen mit weniger guter Bleibeperspektive aus verschiedenen Herkunftsländern angestrebt. Dasselbe gelte auch für die dazugehörigen Unterkunfts-Dependancen. Diese dienen wie schon die bisherigen Dependancen der Erstaufnahmeeinrichtungen dem reinen Wohnen, ohne selbst Behördenstandort zu sein.

Mit Blick auf die im Koalitionsvertag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Höchstverweildauer von 18 Monaten – beziehungsweise sechs Monate für Familien – machte Herrmann klar, dass dieser Maximalwert keinesfalls die durchschnittliche Aufenthaltsdauer darstelle.

„Im Schnitt werden die Asylbewerber deutlich kürzer in den ANKER-Einrichtungen sein. Bei Neuankommenden wird sich der durchschnittliche Aufenthalt oftmals im Bereich weniger Monaten bewegen“, stellte Herrmann nochmals klar.

Wie der Minister außerdem erklärte, unterliegen die Asylbewerber der sogenannten Residenzpflicht, was bedeutet, dass sie den Bereich des Landkreises oder das Stadtgebiet nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen dürfen. Als „völligen Unsinn“ bezeichnete Herrmann dagegen die bisweilen kursierende Behauptung, Asylbewerber dürften ihre ANKER-Einrichtungen nicht verlassen.

„Die Bewohner dürfen ihre Unterkünfte selbstverständlich verlassen, um beispielsweise Einkäufe oder dergleichen zu erledigen“, stellte Herrmann klar.

Wer etwas anderes behaupte, schaffe unnötige Verunsicherung, gerade auch unter den Asylbewerbern selbst.

Großen Wert legt der Innenminister auf die Sicherheit in und um die ANKER-Einrichtungen. In den letzten Monaten seien daher die dortigen privaten Sicherheitsdienste deutlich aufgestockt worden: Tagsüber bayerweit um rund 60 Stellen, nachts und an den Wochenenden um über 40. Insgesamt sorgen jetzt bis zu 375 Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste in den ANKERN für Sicherheit.

„Sollte es zu Problemen kommen, können wir den privaten Sicherheitsdienst nochmals verstärken“, kündigte Herrmann an.

Auch die örtliche Polizeipräsenz könne jederzeit lageangepasst weiter erhöht werden.

„Wir werden die Sicherheit für die Bewohner der Einrichtung, aber auch für deren Nachbarn und die übrige örtliche Bevölkerung konsequent durchsetzen“, machte Herrmann klar.

Die Standorte der ANKER-Einrichtungen und der dazugehörigen Unterkunfts-Dependancen im Überblick:

  • ANKER-Einrichtung Oberbayern: Behördenstandort Manching/Ingolstadt mit Unterkunfts-Dependancen in Ingolstadt, München, Waldkraiburg, Fürstenfeldbruck und Garmisch-Partenkirchen
  • ANKER-Einrichtung Niederbayern: Behördenstandort Deggendorf, mit Unterkunfts-Dependancen in Hengersberg, Osterhofen und Stephansposching
  • ANKER-Einrichtung Oberpfalz: Behördenstandort Regensburg, mit Unterkunfts-Dependancen in Regensburg und Schwandorf
  • ANKER-Einrichtung Oberfranken: Behördenstandort Bamberg
  • ANKER-Einrichtung Mittelfranken: Behördenstandort Zirndorf, mit Unterkunfts-Dependancen in Nürnberg, Roth und Neuendettelsau
  • ANKER-Einrichtung Unterfranken: Behördenstandort Schweinfurt
  • ANKER-Einrichtung Schwaben: Behördenstandort Donauwörth, mit Unterkunfts-Dependance Augsburg

Pressemitteilung des StMI Nr. 290a v. 01.08.2018

Redaktioneller Hinweis

  • Meldungen im Kontext Ankerzentren: vgl. hier.

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Filed Under: Demografie/ Integration, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Tagged With: Ankerzentren

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