Gesetzgebung

StMUK: Kultusminister Piazolo informiert über die Einführung des Einschulungskorridors sowie die Haushaltsbeschlüsse des Kabinetts [Änderung BayEUG]

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wird zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Die Bayerische Staatsregierung hat am 25. Januar 2019 die dafür vorgesehene Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) beschlossen. Die Verbandsanhörung zum Gesetzentwurf läuft.

Kultusminister Michael Piazolo betonte:

„Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, den individuellen Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes bestmöglich zu berücksichtigen. Mit dem Einschulungskorridor leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag und stärken die Entscheidungsfreiheit der Eltern. Die Grundschulen unterstützen die Eltern dabei mit einer umfassenden Beratung und Begleitung.“

Vorbereitungen für Einschulungskorridor im Zeitplan

Die sogenannten „Kann-Kinder“, also die von Juli bis September Geborenen, durchlaufen die Einschulungsuntersuchung sowie das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Dabei stehen die Schulen den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden hierfür rechtzeitig geschaffen. Dazu wird insbesondere eine Änderung des Art. 37 BayEUG zum Beginn der Schulpflicht vorgenommen, die vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags zum kommenden Schuljahr in Kraft treten wird. Weitere Einzelheiten werden in der Grundschulordnung geregelt.

Piazolo erklärte: „Unser gemeinsames Ziel ist es, unseren jungen Menschen in Bayern passgenaue Bildungswege zu eröffnen. Der Einschulungskorridor ist dabei ein neuer Baustein, den wir bewusst im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Ich möchte, dass die Eltern von ‚Kann-Kindern‘ schon jetzt von der neuen Regelung profitieren und bereits für das neue Schuljahr gemeinsam mit der Schule die beste Lösung für ihr Kind wählen können. Mit den Vorbereitungen zum Einschulungskorridor sind wir im Zeitplan und unterstützen die Schulen mit Rat und Tat bei der Umsetzung.“

Bayern investiert massiv in Bildung

Mit Blick auf die Klausur des bayerischen Kabinetts in St. Quirin im Januar 2019 informierte Minister Piazolo auch über die Eckpunkte für den Bildungshaushalt. Dabei hob er hervor:

„Bayern steht für eine qualitätsvolle und zuverlässige Ausbildung unserer jungen Menschen. Dafür setzen wir auf ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen und gute Rahmenbedingungen an den Schulen. Herausforderungen wie die steigende Schülerzahl und die fortschreitende Digitalisierung haben wir im Blick. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Schulen nachhaltig und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Dafür investieren wir auch jeden dritten Euro in Bildung!“

Allein 2019 sollen vorbehaltlich der Entscheidung des Bayerischen Landtags rund 1.000 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen werden. Auch neue Stellen für Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen sind geplant. Eine deutliche Stärkung ist auch für die duale berufliche Bildung mit einem höheren Meisterbonus vorgesehen.

Pressemitteilung des StMUK Nr. 8 v. 01.02.2019

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