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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Herrmann gratuliert Fachverband der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten zum 70-jährigen Gründungsjubiläum [zu Kinderehen]

1. April 2019 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat bei der bayerischen Fachtagung für Personenstandswesen des Fachverbands der bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten die klare Haltung der Staatsregierung zum Umgang mit so genannten Kinderehen bekräftigt. Herrmann sagte zu den Delegierten des Fachverbands:

„Kinder sollen spielen, lernen und sich frei entwickeln können. Sie sollen selbständig und erwachsen werden. Erst dann sollen sie frei und selbstbestimmt entscheiden, ob und wen sie heiraten. Kurz gesagt: Kinder gehören in die Schule und auf den Spielplatz und nicht vor den Traualtar.“

Bei dem enormen Zustrom von Asylbewerbern nach Deutschland habe man in den vergangenen Jahren immer wieder feststellen müssen, dass vermehrt minderjährige Verheiratete gekommen sind. Nicht zuletzt auf Druck von Bayern habe der Bundesgesetzgeber 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass Ehen, die im Ausland legal geschlossen wurden, in Deutschland unwirksam sind, wenn einer der Ehepartner unter 16 Jahre alt ist. Zwar liege das Gesetz nun zur Entscheidung beim BVerfG und er wolle der Entscheidung nicht vorgreifen. Herrmann versicherte den Standesbeamtinnen und Standesbeamten aber:

„Die Staatsregierung wird weiterhin alles tun, dass Ehen mit Minderjährigen in Deutschland auch künftig keinen Platz haben. Denn die Werte unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats und der Schutz des Kindeswohls stehen für uns nicht zur Disposition.“

Herrmann dankte den Delegierten des Fachverbands für die geleistete Arbeit, insbesondere für die erfolgreiche Umsetzung der Reform des Personenstandsrechts.

„Ich bin mir sicher, dass die Standesämter und Aufsichtsbehörden auch die Aufgaben der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und die Umsetzung aktueller gesellschaftspolitscher Auswirkungen und Umbrüche im Familien-, Namen- und Abstammungsrecht meistern werden.“

Herrmann gratulierte dem Verband auch zum 70-jährigen Gründungsjubiläum, dessen Feier die Standesbeamtinnen und -beamten in diesem Jahr auf ihrer Fachtagung erst im Jahr nach dem eigentlichen Jubiläum 2018 nachgeholt haben.

Pressemitteilung des StMI Nr. 107b v. 01.04.2019

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