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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Klageankündigung der Grünen gegen die Bayerische Grenzpolizei – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann weist Kritik an Grenzkontrollen zurück

2. Mai 2019 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht der angekündigten Klage der Grünen gegen die Bayerische Grenzpolizei äußerst gelassen entgegen: „Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Grenzpolizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei.“ Das von den Grünen in Auftrag gegebene Gutachten zur angeblichen Rechtswidrigkeit der Bayerischen Grenzpolizei sei nicht nachvollziehbar und komme zu absolut unzutreffenden Ergebnissen.

„Wir wenden seit jeher eine im Bundespolizeigesetz vorgesehene Öffnungsklausel an und führen insoweit mit dem Segen des Bundesgesetzgebers die Kontrollen an der Grenze wie schon bisher an einigen bayerischen Flughäfen an Stelle der Bundespolizei durch“, argumentierte der Minister.

Dadurch werde die föderale Kompetenzverteilung in keinster Weise verletzt.

„Zudem ist unstrittig, dass die vorrangige Zuständigkeit für Grenzkontrollen beim Bund liegt“, ergänzte Herrmann.

„Die Grenzkontrollen der Bayerischen Grenzpolizei sind nur auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei möglich.“

Genau so geschehe es auch an der Grenze zu Österreich, wo bayerische Polizeibeamte in engster Abstimmung mit der Bundespolizei den grenzüberschreitenden Personenverkehr kontrollieren.

Aus Herrmanns Sicht ist es bedenklich, dass die Grünen mit ihrer Klage ihren Kurs gegen die Bayerische Polizei und gegen mehr Sicherheit in Bayern und ganz Deutschland unbeirrt fortsetzen. Hierfür nehmen die Grünen laut Herrmann offenbar ganz bewusst in Kauf, dass die seit Jahrzehnten praktizierte erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern gefährdet wird.

„Dabei leisten unsere Grenzpolizisten hervorragende Arbeit“, so der Minister.

„Das ist ein wichtiger Sicherheitsgewinn.“

Rund 12.500 festgestellte Straftaten, Verkehrsdelikte und Fahndungstreffer in den ersten sechs Monaten seit ihrer Gründung zum 1. Juli 2018 seien ein klarer Beleg, wie unverzichtbar derzeit konsequente Kontrollen im grenznahen Raum und unmittelbar an der Grenze sind.

„Viele Kriminelle versuchen, unentdeckt nach Deutschland einzureisen“, warnte Herrmann in diesem Zusammenhang.

„Die Bayerische Grenzpolizei abzuschaffen, wie es die Grünen mit abwegigen Argumenten fordern, wäre ein großer sicherheitspolitischer Fehler.“

Im Übrigen habe Bundesinnenminister Horst Seehofer erst kürzlich die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zwischen Deutschland und Österreich bis zum 11. November 2019 verlängert.

„Nur dank der tatkräftigen Unterstützung durch die Bayerische Polizei haben wir dort einen engmaschigen Fahndungsfilter“, so Herrmann abschließend.

Pressemitteilung des StMI Nr. 144 v. 02.05.2019

Redaktionelle Hinweise

Medialen Berichten (vgl. etwa hier) ist zu entnehmen, dass die Landtagsfraktion am Montag Klage beim BayVerfGH einreichen will. Vertreten wird die Fraktion vor Gericht von Prof. Dr. Kingreen (Universität Regensburg) und Prof. Dr. Schönberger (Universität Düsseldorf), die im vergangenen Jahr ein Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen erstellt hatten, das die bayerische Grenzpolizei als verfassungswidrig einstuft.

  • Meldungen im Kontext „Bayerische Grenzpolizei“: vgl. hier.

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, BayVerfGH, Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht, Polizei-/ Sicherheitsrecht, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Rechtsentwicklung, Rechtsprechung, Staats-/ Verfassungsrecht Schlagwörter: Bayerische Grenzpolizei, Grenzkontrollen

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